Quellen und Gesetze finden Sie hier:
Synopsen - was hat sich jeweils geändert - finden Sie hier:
Das Bundesjustizministerium führt alle Gesetze, die dem Bürger bekannt werden sollen auf einer eigenen Webseite. Es nimmt nicht Wunder, dass der Bürger verschiedene Gesetze gar nicht zu Gesicht bekommen soll, wie beispielsweise die Europäische Konvention der Menschenrechte (EKMR):



Gesetze + EGMR,etc.


Gez: Kurt Joachim Maass
"Sehr geehrte Richterin Kirf,
1.) hiermit teile ich Ihnen mit, dass die oben genannten Kinder am 11.12.2008 durch das Jugendamt merzig, vertreten durch Frau Koziolek und Frau Maxem, in Obhut genommen wurden.
Begründung:
2. Am 01.12.2008 bat ich, da ich eine Gefährdung der Kinder Laura und Julia Kwiedor sehe, um eine Anhörung, um Einfluß auf Frau Maass zu nehmen, kooperativ mit den, im Beschluss vom 31.10.2008 auferlegten Institutionen zusammenzuarbeiten.
3. Dieser Termin findet aus terminlichen Gründen erst am 06.01.2009 statt.
4. Am 03.12.2008 erhielt ich eineGefährdungsmitteilung nach § 8a SGB VIII des Kinderschutzzentrums, welche Ihnen auch vorliegt.
5. Weiterhin weigert sich Frau Maass mit der Verfahrenspflegerin Frau Schwarz-Jakobs ( Verweis auf das Schreiben von Frau Schwarz-Jakobs vom 28.11.2008), dem Kinderschutzzenrum und dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.
6. Eine Schweigepflichtentbindung erfolgte bis zum heutigen Tag nicht.
7. Auch zu den Großeltern besteht bis zum heutigen tag kein Kontakt mehr.
8. Aufgrund dieser Situation und der Tatsache, dass durch die anstehenden Ferien auch über die Schule keine Kontakte zu den Kindern bestehen können, hat sich das Kreisjugendamt entschlossen, die Kinder in Obhut zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Mechthild Maxem"
Soweit in der Begründung von Briefen im Vorfeld gesprochen wird, weise ich darauf hin, dass die Fakten in den Briefen vorsätzlich und beweisbar erlogen sind und mit "List" dem Gericht zur Kenntnis gebracht wurden.Der Begriff "List" ist strafrechtlich relevant. Das Gericht hat die List durchschaut und entsprechend reagiert mit einem weit entfernt gesetzten Termin, damit der unmittelbar tätige Sachverständige die Wahrheit an den Tag bringen kann. Das Jugendamt hat dann über den Kopf des Gerichtes hinweg in Obhut genommen und die Arbeit des gerichtlich bestellten Sachverständigen torpediert. Dann hörten wir seit 11.12.2008 bis heute keinerlei Lebenszeichen unserer Kinder. Unterdessen tauchte bei uns mitten in der Nacht eine weibliche Person auf, die uns förmlich beschwor, "die Kinder da rauszunehmen. Bevor die Polizei zum Protokoll auftauchte, war sie verschwunden". Dieser Vorgang ist polizeiaktenkundig. Wie wir erkennen können, liegen zwischen der Inobhutnahme und der lachhaften und erlogenen Begründung für das Gericht ganze fünf Tage, in denen man wohl massivst auf die Kinder eingewirkt hat, um etwas zutage zu fördern, was eine Inobhutnahme nachträglich rechtfertigen könnte, was ganz offensichtlich fehlgeschlagen ist. Hier nun der ergänzte Text:
gez. Kurt Joachim Maass
Sehr geehrte Richterin Kirf,
1.) hiermit teile ich Ihnen mit, dass die oben genannten Kinder am 11.12.2008 durch das Jugendamt merzig, vertreten durch Frau Koziolek und Frau Maxem, in Obhut genommen wurden.
Begründung:
2. Am 01.12.2008 bat ich, da ich eine Gefährdung der Kinder Laura und Julia Kwiedor sehe, um eine Anhörung, um Einfluß auf Frau Maass zu nehmen, kooperativ mit den, im Beschluss vom 31.10.2008 auferlegten Institutionen zusammenzuarbeiten.( Die Richterin konnte aus den Schreiben des Jugendamtes, der Rechtspflegerin und des Kinderschutzbundes keinerlei dringenden Handlungsbedarf herleiten. )
3. Dieser Termin findet aus terminlichen Gründen erst am 06.01.2009 statt. ( Irrerweise wurde der unmittelbar danach angesetzte Termin unter anderem von Jugendamtsseite abgesagt und der neue Termin wurde auch wegen des Tätigwerdens des Sachverständigen auf den Januar verlegt )
4. Am 03.12.2008 erhielt ich eine Gefährdungsmitteilung nach § 8a SGB VIII des Kinderschutzzentrums, welche Ihnen auch vorliegt.( Zum Wahrheitsgehalt der Meldungen Frau Obereichers berichte ich vorliegend ab der Seite 17 bis Seite 20 im Essay an die Staatsanwaltschaft)
5. Weiterhin weigert sich Frau Maass mit der Verfahrenspflegerin Frau Schwarz-Jakobs ( Verweis auf das Schreiben von Frau Schwarz-Jakobs vom 28.11.2008), dem Kinderschutzzenrum und dem Jugendamt zusammenzuarbeiten. ( Hier wiederum der Verweis auf Schriftsatz 35 mit Schriftsatz 26 im Anhang. Mir fehlen die Worte.)
6. Eine Schweigepflichtentbindung erfolgte bis zum heutigen Tag nicht. ( Alle relevanten Beteiligten zur Aufklärung des Sachverhaltes, die Psychologen, die mit den Kindern arbeiten und der vom Gericht bestellte Psychologe, verfügen über alle gewünschten Erklärungen. Zudem berechtigt die vom Jugendamt vorgelegte Schweigepflichtsentbindung lediglich Frau Maxem zur Weitergabe von Informationen an Dritte, in keinem Fall ermächtigt sie Dritte, Informationen an Frau Maxem weiterzugeben. Die vorgelegte Erklärung ist daher vom Wortlaut absoluter Nonsens und war einfach zu ignorieren.)
7. Auch zu den Großeltern besteht bis zum heutigen tag kein Kontakt mehr. ( Völliger Quatsch: Seit die Kinder Angst hatten, mit dem Bus zu fahren, gingen sie häufiger denn je nach der Schule zu den Großeltern. Nämlich immer dann, wenn niemand da war, um sie von der Schule abzuholen. Einmal in den letzten drei Wochen übernachteten die Kinder bei den Großeltern. Zweimal brachten die Großeltern die Kinder zum Reiten und bei der Nikolausfeier im Reitstall war die Oma ebenfalls dabei.)
8. Aufgrund dieser Situation und der Tatsache, dass durch die anstehenden Ferien auch über die Schule keine Kontakte zu den Kindern bestehen können, hat sich das Kreisjugendamt entschlossen, die Kinder in Obhut zu nehmen. ( Die Entführung hat donnerstags stattgefunden. Der letzte Schultag fand fünf !!! komplette Schultage später statt, in denen keine Kontaktaufnahme mit der schule hätte erfolgen können. )
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Maxem
ich heiße m. und bin 21, ich hab ein kind mit meiner 16 jährigen ex freundin die sich nicht um mein kind kümmert und mir versucht den umgang mit meinem kleinen zu verbieten. ich habe schon mit dem jugendamt darüber geredet ob es möglich ist das sorgerecht für meinen kleinen zu bekommen doch die meinen nur, "ich bin nur der vater und habe gerademal das recht ihm zu sehen" gibt es einen weg das ich meinen sohn zu mir holen kann??? ich halte das nicht länger aus. und mache mir sorgen das noch irgendwas passiert... mfg: m.
ich 34J. habe 4 Kinder. 2davon schon seid 1,5Jahren im Heim. Die anderen beiden sind mir am 8.5.09 durch die Richterin weg genommen worden.Anlass dafür war das Gutachten was erstellt worden war im November 08 .Mein mann wurde aber gar nicht mit einbezogen und auch bei Gericht nicht gehört. Ebensowenig die neue Lebendssituation. Die Beiden Kids hatten hier eine gute anbindung in der Schule.Auch waren sie in Vereinen und Freunde waren auch da. Das alles aber hat keine Rolle gespielt bei der Urteilssprechung.Ist das denn richtig?? Was kann ich tun um meine Kinder und das Sorgerecht wieder zu bekommen ?????
Bitte helfen sie mir
Sie können mich Telefonisch erreichen unter : 05631-8040180
LG
ich hab mich vor knapp 2 jahren das Jugendamt vor der tür gehabt dank meiner nachbarn und seit letztem jahr eine flexible erziehungshile und haushaltshilfe.
seit meine tochter etwas erzählt hat was nicht stimmt im jannuar 09 ist es akut geworden .jetzt will das Jugendamt m.... mir an meine kinder 3 und 4 jahre alt. wollte ich mich etwas genauer über denn schutzbrief erkundigen worüber sie auf seite 1 schrieben.was ist das genau kann ich damit verhindern das meine kids ins heim oder pflegefamilie kommen?lg m ...
Der Grad, in dem das Jugendamt hier den vorsätzlich falschen Suggestionen des leiblichen Vaters auf den Leim gegangen ist, bleibt unterdessen fatal und wirft nach wie vor ein denkbar schlechtes Licht auf die Verfahrenpflegerin Schwarz Jakobs und die Jugendamtsmitarbeiterin Maxem. So gab zum Beispiel Laura dem Sachverständigen gegenüber zu Protokoll, dass sie den Eindruck hätte, Schwarz Jakob würde nur Fakten gegen die neue Kernfamilie sammeln.
Zudem besteht ein Ermittlungsverfahren wegen Briefgeheimnisbruches gegen Unbekannt, in dem die einzigen möglichen Täter aus dem Kontext Schwarz Jakobs und Maxem sind. Ich erwähne dies hier an dieser Stelle, um der Möglichkeit des „Unterdenteppichkehrens“ des Verfahrens vorzubeugen. Ich gehe nämlich davon aus, dass Schwarz Jakobs versuchen wird, mich zu belangen, was mir wiederum die Möglichkeit geben wird, die Thematik öffentlich zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Joachim Maass
„Zitat“:
Amtsgericht Merzig
Zweigstelle Wadern
Gerichtsstraße 7
Aktenzeichen 9F 168/08 SO
Betreffend Laura und Julia Kwiedor
Sind die Mädchen zwischenzeitlich in den Haushalt der Kindesmutter zurückgeführt worden.
……
…30 Minuten später rief Herr Maass im Büro der Unterzeichnerin an und teilte der hier tätigen Rechtsanwaltsfachangestellten mit, dass sie mir ausrichten solle, er habe mit der Kindsmutter gesprochen, die nicht bereit sei, mit mir zu kommunizieren.
Bei Fragen in Bezug auf die Kinder solle ich Kontakt aufnehmen mit Herrn G. bzw. Frau B..
Bei Fragen in Bezug auf seine Person oder Frau Maass soll ich Herrn Rechtsanwalt H. kontaktieren.
……
Unterzeichnerin hat derzeit keine Möglichkeit, mit den beiden Kindern in Kontakt zu treten und den Werdegang seit der Rückführung in den Haushalt der Kindsmutter mit den Mädchen zu erörtern.
Doris Schwarz – Jakobs
Rechtsanwältin
„Zitat“ ende
Dazu schreibt Kurt Joachim Maass
Sehr geehrte Interessierte,
hier sehen Sie eindrücklich einen Versuch der Rechtsanwältin Doris Schwarz – Jacobs aus Losheim am See, wider besseres Wissen in ihrer Funktion als Verfahrenspflegerin, dem Gericht einen falschen Tatbestand zu suggerieren, den die Familienhelfer G. und B. widerlegen.
Sie schreibt selbst, dass ihr mitgeteilt wurde, dass für alle Belange, die die Kinder betreffen, die Familienhelfer G. und B. angesprochen werden sollen. Diese sind extra dafür eingeschaltet, unter anderem Kontaktaufnahmen zwischen Kindern und SJ zu ermöglichen und auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder, der sich auch aus dem Gutachten ergibt, zu begleiten. Laura hat laut Gutachten das Vertrauen zu SJ verloren.
Eine Kontaktaufnahme zur Familienhelferin B. mit Äußerung des Wunsches, die Kinder kontaktieren zu wollen, gab es bis heute nicht. Ob eine Kontakaufnahme zu G. mit vorstehender Intention stattgefunden hat, kann derzeit wegen urlaubsbedingter Abwesenheit von G. nicht geklärt werden.
Insofern steht fest, dass nicht der Versuch unternommen wurde, die Kinder zu sehen und auch kein anberaumter Termin verhindert worden wäre. Insoweit die Rechtsanwältin dem Gericht suggeriert, sie hätte derzeit keine Möglichkeit, …., ist dies vorsätzlich gelogen und dient dem Zweck, die vorbildlichen Verhaltensweisen der Familie bei Gericht in ein falsches Licht zu setzen, in Weiterführung der Vorgehensweisen, die zur unrechtmäßigen Inobhutnahme geführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
K.J.Maass
Wer Umgangsboykott und Umgangsverbote eigenmächtig betreibt, kann nicht Eltern fördern sondern gefährdet Elternrechte und gefährdet Kinderrecht. Solche Jugendamtsmitarbeiter sind Verfahrensschädlich.