Justiz

Justiz unterwegs in Sachen Rechtsbeugung

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Der fragliche Paragraf des StGB ist hinreichend klar und keiner weiteren Auslegung zugänglich:
StGB § 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Der BGH hat draus die Auflage gemacht und wahrscheinlich weiter das Recht gebeugt:
Nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.

Diese einschränkende Auslegung des Tatbestandes begründet der BGH vor allem mit der Notwendigkeit, die richterliche Unabhängigkeit zu schützen, mit dem Argument, es müsse verhindert werden, dass über den Umweg eines Strafverfahrens wegen Rechtsbeugung ein rechtskräftig entschiedener Fall erneut von der Justiz geprüft wird, und schließlich mit der hohen Strafdrohung, die einen besonders hohen Unwertgehalt der Tat voraussetze.

Zunächst zeigt das Adjektiv „herrschende Rechtssprechung“, dass es nicht um Gesetze geht, sondern um das Herrschen gem. dem lateinische Sinnspruch „teile und herrsche“. Damit ist sichergestellt, dass kein einziger Richter verurteilt werden wird. Das ist jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber verfügte im Grundgesetz:

Grundgesetz Art 92

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Grundgesetz Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.


Hier steht nicht und ist auch keiner Auslegung zugänglich (das Handwerkszeug der Richter: welcher Schrauber passt zu diesem Vorgang):

den Richtern ist die gesetzgebende Gewalt anvertraut, wenn der Gesetzgeber fehlt; Richter müssen sich nicht an die Gesetze halten, auch wenn Sie unabhängig sind.

Deutlich wird Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte:

„Wir haben einen Zustand erreicht, dass die Exekutive eine Allmacht in diesem Staat darstellt, die keinerlei verfassungsrechtliches Gewissen mehr hat. In ihrem scheinbaren Sicherheitsstreben vernichten sie sämtliche Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren.“

Und weiter:

"Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sind eingebettet in eine fast militärische Administration. Der Unterste ist der Sachbearbeiter, es kommt der Abteilungsleiter, der LOSTA, der leitende Staatsanwalt, der Generalstaatsanwalt. Und Sie merken an dieser Diktion bereits, daß wir hier mitten im Militär sind. Daß Politik sich dieser Staatsanwälte nun bedient um ihre Interessen durchzuziehen---jeweils ein politischer Minister, welcher Couleur auch immer--ist normal. Ich würde es nicht dramatisieren. Man muß es nur wissen, man muß damit umgehen. Nicht umsonst wurde die Staatsanwaltschaft schon als Kavallerie der Justiz bezeichnet."
Frage des Moderators: „Was ist das?“

Antwort: "Schneidig aber dumm."

Jörg Friedrich, der Schriftsteller, wurde im Zusammenhang mit der Rechtsbeugung unvergleichlich deutlich:


Freispruch für die Nazi-Justiz (1983), und ich zitiere aus der überarbeiteten und ergänzten Fassung von Juli 1998 von Seite 642 ff:

„[…] Doch bevor die Strafvereitelung als historischer Fehlschlag erscheint, ist sie akute Versöhnung, Rechtsstaatsgebot und Wohltat. Später, wenn es ihn keinen Kampf um das Recht mehr kostet, trieft der Staat vor Reue.
Damit zukünftig nichts mehr fehlschlage, wurde der Rechtsbeugungsparagraph schon 1974 novelliert. Der Vorsatz ist nicht länger Tatmerkmal. Das Recht beugt nicht mehr, wer dies will und weiß, sondern wer dies kann und tut. Das allerdings ficht den Unrechtsstaat nicht an. Er hat beizeiten alles Unrecht legalisiert, zumal das justizielle. Der BGH erwähnte sein Fiasko angelegentlich seiner Entscheidung über Justizmörder des SED-Staats. Für sie gilt kraft Rückwirkungsverbot nach Art 103 Grundgesetz unverbrüchlich noch § 244, früheres StGB-Ost, welcher unbedingten Vorsatz zum Falsch-Urteil verlangt und dem Justizbüttel das gleiche Haftungsprivileg wie 1952 ff. bietet. Einige werden, wie früher auch, verurteilt, weil sie despotischer als der Despot verfuhren und dessen Recht im Übereifer beugten. Es fordert Anpassung, und nicht mehr und nicht weniger wird nachgeprüft.“

Noch deutlicher, sozusagen voll zwischen die Augen wird allerdings der ehemalige Stuttgart Landgerichtsrichter:

RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach in einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.2008 unter der Überschrift:

„Konsequente Manipulation - Eingeholt vom alten Schrecken - SZ vom 2. April
Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach“

Und was sollen wir jetzt tun? Vielleicht kann Zypries helfen, wenn Sie denn mal antwortet auf die Frage von Gabi Ullmann vom 29.05.2008, siehe Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f113886.html#frage113886

Grundgesetz Art. 20, Abs. 4:

4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und mal beim metacrawler nachgeschaut:

http://213.133.108.202/?per_page=30&timeout=7&qry=jjf93kw1"Syhur+Shozls"&type=and&tt=4&catg=web

Die Tricks sind zahlreich?

Frage an Zypries vom 21.09.2007

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f73959.html#frage73959

"Mutter" des Rechts (bildl. gesehen), Sie sind die Bundesministerin für Justiz.
Im Kommentar von Dr. R. Lamprecht, Karlsruhe, "Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert", aus dem Ihnen bekannten, renommierten Juristenmagazin NJW, 38/2007, S. 2744- 2746, wird dargelegt wie an Kazim Görgülü und seinem Sohn, mittlerweile 8 Jahre lang, durch "Willkür" deutscher Justiz, EGMR- attestierte Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Was Ihnen seit etlichen Jahren durch u.a. den EGMR, Tagebuch d. Fam. Görgülü (vafk.de)… bekannt ist.

Dr. Lamp. redet bezügl. OLG- Naumburg von "Justizverbrechen" und bezügl. deutscher Juristen: "..Schon einmal 1933…, nahm der (Jura-)"Stand" den Verfall achselzuckend hin...".
Er zeigt mit welcher Präzision deutsche Richter heuer, unter Augen aller, Rechtsbeugung betreiben- Verbrechen begehen-.
Er sagt "Psychologen nennen den Zustand (solcher Richter) "Déformation professionelle"...Berufskrankheit…gemeingefährlich…Größenwahn"
Dr. Lamp. zeigt am Beispiel Görgülü mit welcher Systematik, an "Größenwahn" leidende Justiziare, in Deutschland Justizverbrechen begehen, ungeschoren davon kommen und vermutlich, wie in Naumburg, weiter "im Namen des Volkes" Recht sprechen werden.
Er sagt: "Wer am Rechtsstaat zweifelt, muss nur das Stichwort "Naumburg" fallen lassen- und schon erstirbt jedem, der ihn verteidigen will, das Wort im Munde."

"ich habe keine Zweifel, dass die Bundesrepublik ein funktionierender Rechtsstaat ist." (Zit. Zypries z.B. Antwort 11.06.2007)

Lügt Dr. Lamprecht?
Sie sind für die Justiz-Pleite verantwortlich, Rücktritt?
Wann bekommt der Junge seinen Vater?
Wie viele Richter, der deutschen Justiz, die deutsches Recht sprechen leiden an diesem "Größenwahn"?
Sie wissen, Görgülü steht repräsentativ für die Rechte deutscher Trennungs-Väter/ deren Kinder. "Gendern" Sie nun GG, BGB, StGB,…"?
K. Görgülü übersteht den Justiz- "Größenwahn" und dokumentierte; kann jetzt gesagt werden die deutsche Justiz ist (nur bildlich gesehen) "des Bösen"?

P. S.

Antwort vom 10.10.2007 von Zypries:
für die Dienstaufsicht der Gerichte in Sachsen-Anhalt ist die dortige Justizministerin, Frau Prof. Dr. Kolb, zständig.

Die Tatsache, dass einzelne Richter Entscheidungen fällen, die später von der nächsten Instanz oder - wie im Fall Görgülü - vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben werden, bedeutet nicht, dass Deutschland kein Rechtsstaat wäre.

Frage an Zypries vom 03.10.2007:

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f74765.html#frage74765

nachdem Sie so schweigsam über die Frage von 21.09.2007
Frage von Patrick Schmell hinweggegangen sind, muss die Frage, wie auch weitere erneut gestellt werden:

EGMR-Fälle Görgülü, Haase, Münster, und viele andere Fälle im Zusammenhang mit Jugendamt, wie auch der dezente Hinweis von Herrn Lamprecht auf ein vorgebliches "singuläres" Ereignis mit den drei OLG-Richtern in Naumburg, das alles drängt den Eindruck auf, dass Justiz eine Alibiveranstaltung zur Belustigung der Staatsorgane und Schaden der Bürger immer mehr wird. Die Implosionen des Darmstädter Familiengerichtes sind Ihnen schon vorgetragen worden. Wie wollen Sie hier jemals noch etwas unter Kontrolle bringen, wenn sich alle Staatsorgane, unsere Angestellten, gegen die Bürger verbünden? Ein Mainzer Richter, der einen operativ verletzen Jungen als Zeugen den rechten Arm heben lässt, um dann sinngemäss zu sagen: für ´33 hätte es noch gereicht. Wir sammeln diese Fälle, denn sie sollen den Verantwortlichen wieder vorgelegt werden. Was also gedenken Sie zu tun, um dieses Unwesen zu stoppen?

Warum bringens Sie auf der Bundesjustizministerin-Webseite unter EGMR-Urteil Urteile in Englischer Sprache? Sind Sie der Meinung die Mehrheit der Bürger könnte komplexe juristische Texte auf englisch lesen?

Wann renovieren Sie das noch von Nazigedanken strotzende Strafrecht (Humbold-Forum - Prof. Wolff), um sicherzustellen, dass Straftaten begehende Staatsorgane empfindlich verurteilt werden?

Soviele Fragen und keine Antworten - das spricht nicht für Sie.

Die Antwort von Zypries vom 10.10.2007

bitte sehen Sie sich die Antwort zur Anfrage von Patrick Schmell vom heutigen Tag an. Für das Gericht in Darmstadt ist der hessische Justizminister Banzer zuständig. Die Urteile des EGMR werden auf englisch veröffentlicht, da es *amtliche* Texte nur auf englisch und französisch gibt, nicht auf deutsch.

Nächste Frage an Zypries am 16.04.2008:

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f106918.html#frage106918

nachdem Sie meine Fragen vom 03.10.2007 so ausweichend beantwortet haben, will ich Sie gerne auf den Art. 28, Abs 4 GG hinweisen. (3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht. Und Art. 37 GG sagt: (1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden

Meine Fragen
1.) Sie sind verantwortlich solches Länderunwesen zu stoppen oder sehen Sie das anders?
2.) Beim Europarat lassen Sie jeweils vortragen, dass die Urteile des EGMR veröffentlicht wurden oder werden, so wiederhole ich meine Frage: Warum bringen Sie auf der Bundesjustizministerin-Webseite unter EGMR-Urteil Urteile in Englischer Sprache? Sind Sie der Meinung die Mehrheit der Bürger könnte komplexe juristische Texte auf Englisch lesen?
3.) Warum wird das Gesetz der EMRK Europäische Konvention der Menschenrechte nicht auf Ihrer Webseite www.gesetze-im-internet.de veröffentlicht? Soll der Bürger damit weiter zum Narren gehalten werden?