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Kommentare (1)
grundlose Inhobhutnahme
1 Dienstag, den 09. Februar 2010 um 20:40 Uhr
Thomis

Hallo vielleicht kann mir hier jemand einen guten rat geben?? Ich bin seid 10 jahren alleinerziehend meine kinder sind mittlerweile 22,17,11 und 2 jahre alt. Ich selbst leide seid 20 jahren unter Panickattaken habe diese dank Therapie gut im griff. Nun war am 07.01.2010 das Jugendamt bei mir und meinte das meine beiden jüngsten nicht gut aufgehoben wären. Ich wohne mit meinen Kindern seid 13 jahren in einem Zechenhaus und der Keller war nach meinung des Ja in einem chaotischem zustand,sie nahmen die beiden in Obhut. Ich besuche meine Kinder Täglich und alles was beide möchten ist shnell nach Hause. Ich habe natürlich einen Anwalt eingeschaltet auch gutachten erstellen lassen da im nachhinein vom JA behauptet wurde das meine ganze wohnung verwarlost und zugemüllt wäre was überhaupt nicht stimmt. Ich habe endlich nach 2 wochen nachdem ich anonym beim Ja angerufen habe den zuständigen herrn ans telefon bekommen und ihn auf seine behauptung bezüglich meiner wohnung angesprochen.er sagte darauf ich solle das nicht persönlich nehmen er musste es ja rechtfertigen das er die kinder mitnimmt. Ich war echt sprachlos über die dreistigkeit. Es fand eine anhörung bei Gericht statt wo ich nichtmal angehört wurde.Der Richter wollte dann noch mit meinem sohn reden was er auch einen tag später getan hat, aber mit der Heimleitung zusammen ,obwohl mein Sohn mit dem Richter allein reden wollte, da er der meinung ist das im Heim alle Lügen und ihm die worte im mund umgedreht werden. Der wunsch meines Sohnes ist nach wie vor mit dem Richter zu reden um einiges klar zu stellen, aber er bekommt auch keine chance genau wie ich. Wir alle verstehn die Welt nicht mehr auch freunde und bekannte haben schon einen Brief verfasst aber wir kommen nicht weiter.


Kommentar Franz Romer: man muss denen klar die Fragen stellen, was die damit meinen, wenn Müll geschrieben wird. Ich würde keinem JuA-Brief unbedingt trauen wollen, denn es wird ja nicht einmal § 35 SGB X - Tatsachenbefunde http://www.buzer.de/s1.htm?a=35&g=sgb+X) - beachtet

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