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Herzlich Willkommen. Kritik an der Institution Jugendamt.

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Die psychische Gesundheit der Familien in Deutschland und die Gesetze sind für uns Bürger, den Souverän viel zu wichtig, als dass wir das Sozialpädagogen, Gutachtern, Psychologen, Psychiatern, Ärzten und Juristen alleine überlassen können: wir können das ändern - wir müssen es nur wollen!

 

Letzte Neuigkeit vom 29.05.2009: Franz Romer tritt aus wichtigem Grund von seinem Amt als stellvertretender Vorstand des Vereins Curare e.V., Köln zurück, kündigt seine Mitgliedschaften fristlos und forderte auf seine Angaben von der Webseite zu nehmen.

Auch Menschenrechtsverletzungen spielten eine Rolle.  

 

Inobhutnahme von Kindern - Von der Leyen mahnt Jugendämter zu Vorsicht:

 

Anhand der soeben gemeldeten Inobhutnahmenzahl von 32.300 Kindern in 2008 (Verdoppelung seit 2003!, nun 88 Kinder pro Tag) sei auf den Artikel in der Zeitung "Die Welt" vom 25.06.2009 hingewiesen. Nach Auswertung entsprechender Unterlagen hat das Bundesfamilienministerium und insbesondere die Bundesministerin Ursula von der Leyen beklagt, dass Jugendämter in letzter Zeit viel zu häufig bestrebt sind, Kinder aus ihrem bisherigen Familienverband herauszuholen und eine Trennung von Eltern und Kind herbeizuführen, anstatt von vornherein mit anderen Mitteln der familiären Unterstützung zu helfen. Genau das ist zu beklagen!

 

Durch Fälle im Jahre 2006, beispielsweise den Fall Kevin aus Bremen, bei dem ein kleiner Junge trotz behördlicher Überwachung tot Yaromir - granted common licence im Kühlschrank aufgefunden wurde, nimmt die Kritik in der Presse am Jugendamt zu, insbesondere an der personellen Ausstattung und der teilweise unzureichenden Sicherstellung der fachlichen Qualifikation seiner Fachkräfte.Auf folgenden Sachverhalt will ich meine Leser hinweisen: wenn Kinder aus der (Urspungs)Familie entzogen werden, kommen Sie entweder in Pflegefamilien, Heime oder in die Psychiatrie. Es werden Adoptionen organisiert, möglicherweise ungesetzliche.

 

Zahlen, Daten, Fakten - und Kosten

Für diese Kinder werden dann monatlich erhebliche Geldbeträge ausgegeben, die den (Ursprungs)Familien teilweise abverlangt bzw. vorenthalten werden. Das Kindergeld geht auf jeden Fall in die Pflegefamilie oder Heime. Je nach Art der Pflege in Pfelegfamilien (Kurz- oder Langzeitpflege) werden zusätzlich Beträge zwischen EUR 900 - 1.500 oder gar 3.000, Monat für Monat pro Kind ausgegeben. Bei Heimen beträgt der Kostenapparat zwischen EUR 4.000 bis 6.000 monatlich pro Kind. Die jährlichen Kosten, die Jugendämter an Pflegefamilien oder Heime zahlen, betragen demzufolge zwischen EUR 10.800 oder 72.000 pro Kind, bei zwei Kindern zwischen EUR 21.600 oder 144.000, bei drei Kindern zwischen EUR 32.400 oder 216.000, usw.

Was hat das Bauamt damit zu tun?

 Also ein veritables Geschäft? Bei jedem Bauamt denken wir unwillkürlich an Korruption. Wir als Bürger, wie auch die Betroffenen za granted common licensehlen diese Kosten bzw. Zeche aus der Gemeinde. Und Heime müssen nur Mindesstandards erfüllen, da kann es dann sein, dass kein Spielzeug vorhanden ist. Altenheime werde mitlerweile überwacht. Gewalt durch Erzieher - Irritierend und alarmierend: Prof. Dr. Richard Günder, Dekan der FH Dortmund beschreibt in seinem jüngsten Forschungsbericht von 05/2008, dass Erzieher in stationären Situationen zu 50 % mit Gewalt operieren. (s. Prof. Günder unter Fachleute).

 

Jugendhilfeausschuss:

Die Gelder und Aktivitäten, die das Jugendamt betreibt, werden im sogenannten Jugendhilfeausschuss organisiert. Im Jugendhilfeausschuss sitzen auch die finanziellen Nutzniesser der Nutzungsgemeinschaft. Der Jugendhilfeausschuss: ein Schelm der Böses dabei denkt?

 

Diskurs

Der Diskurs, in den das Jugendamt geraten ist, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ Dilemma und Praxis der Jugendämter mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte: Young Madridista

"Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“. [2] Lesen Sie weiter und lassen Sie sich das  Zitat von Prof. Dr. Kupffer nicht entgehen...

  1. ↑ "epd Dokumentation 6/97">epd Dokumentation 6/97
  2. ↑ "Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f

 

 

 

 

 

 

 

Erste Hilfe für Eltern, (1. Hilfe) usw:

Es ist fundamental wichtig, dass Betroffene schnellstens eine Chronologie bzw. ein Drehbuch schreiben. Keiner kennt das, was alles passiert ist, besser als die Betroffenen. Dazu gibt es zum Download eine lange- und eine kurze Version. Die Betroffenen benötigen Beweise. Beweise sind amtliche Dokumente, wie Untersuchungshefte oder sonstiges. Für alles andere benötigt man Beweise in Form von eidestattliche Versicherungen - hier zum Download. Geben Sie niemals eigene original Dokumente aus der Hand. Die Betroffenen sollten dringend ihre aktuellen Ärzte besuchen und sich dort Gesundheit bescheinigen lassen. Und denken Sie daran, etwa bei der Formulierungen mitzudenken - die natürlich den Tatsachen entsprechen sollten.

 

Ihren Kindern soll es an den "Kragen" gehen?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass es ihren Kindern an den "Kragen gehen" soll, werden Sie aktiv, reichen Sie eine Schutzschrift

 

(weiterführende Links : http://www.isingtreff.de/Justiz/Schutzschrift/schutzschrift.html
und https://www.schutzschriftenregister.de/Informationen/Schutzschrift.aspx inkl. eines Musterdownloads)


beim zuständigen Gericht oder ein. Damit verhindern Sie Einzigartigkeiten des Deutschen Gesetzessystems: mittels "Einstweiliger Verfügung" kann Ihnen problemlos das elementare Grundrecht, das Sorgerecht entzogen werden - ohne dass Sie dazu jemals angehört wurden - . Sie erhalten eine Stellung zu ihren Kindern, ganz als wären es Fremde. Sie können nichts mehr ermitteln, Sie sind zum Spielball geworden! Richter Elmar Bergmann, Mönchengladbach-Rheydt, sagte dazu in einem Filmbeitrag (2009) von Catherine Menschner bei Panorama folgendes:

 

„Eltern müssen sich nicht machtlos fühlen. Sie sind machtlos. Das muss man ja mal ganz klar sehen, denn sie haben kein Mittel, dagegen anzugehen. Sie können versuchen, über das Gericht was zu machen. Aber auch da ist ihnen das Jugendamt einen Schritt voraus.“

 

Dorftratsch im Jugendamt und bei Gericht?

Sie werden es feststellen, die Pisa-Folgen sind dermaßen gravierend, dass Richter einer Geschichtenerzählung durch das Jugendamt oftmals Glauben schenken - Beweise sind nicht nötig, es handelt sich sozusagen um einen Amtsbeweis. Ein Amtsbeweis ist etwas, was ein Amt geschrieben hat, auch wenn es nichts beweiserhebliches erhält. Ein Beispiel ist Mönchengladbach, wie auch Düsseldorf. Bei den Amtsgerichten gehen eine Reihe Richter dazu über, nunmehr den Bericht des Jugendamtes ihrem Beschluss beizufügen und darauf zu verweisen. Amtsermittlungspflicht: Fehlanzeige.

 

Das Jugendamt muss grundsätzlich beweismässig vortragen, warum es pädagogisch einer bestimmten Meinung ist. Wesentlich ist, es muss immer auf das Kind abgestellt werden: hat das Kind durch Krankheit oder ererbt Entwicklungsverzögerungen? Das wäre die Hauptfrage, der nachzugehen ist durch die Eltern. Auch Ehrlichkeit sich selbst gegenüber ist positiv. Der Druck der heute lastet, lässt manchmal die Eltern einfach im "Hamsterrad" laufen.

 

Man braucht leider Beweise seiner Unschuld, insofern ist über SGB VIII § 8 a der Rechtsstaat auf den Kopf gestellt. In aller Regel trägt das Jugendamt mutmaßlich keine Beweise, sondern Meinungen und sofort oder später durchaus auch mutmaßlich prozessunwahr vor. Wenn ein Vorwurf entkräftet wird, findet sich schnell ein Zweiter oder Dritter.

 

Gutachter? - Spielen Sie lieber russisch Roulett!

Durchaus bewußt bin ich mir, dass ich in meiner Freizeit überwiegend unbrauchbare Gutachen zu lesen bekomme. Alleine von meinem Lieblings"schlecht"achter (der mit den 20.000 explorierten Kindern) habe ich mich bereits durch 4 Gutachten mit Seitenzahlen zwischen 130 und 150 Seiten gequält. Ich bin kein Psychologe, jedoch durchaus in der Lage zu erfassen, wie ein Gutachter von der einen Brückenseite des Beweisbeschlusses zu der anderen Brückenseite der Beantwortung der gerichtlich zu prüfenden Frage kommen sollte. Dazwischen dürfen sich nicht nur simple Anreihungen von Beiträgen der Sicht von Jugendamtsmitarbeitern oder sonstiger "Sateliten" befinden.

 

Der Doyen der Psychologischen Gutachter schrieb mir neulich zu einem besonders gravierenden schlechten Gutachten folgendes:

 

"Statt dessen sieht sich der Leser einer Überfülle von Informationen gegenüber, wobei deren Ungeordnetheit nicht einmal stören würde, wenn im Text auch Interpretationen aus psychologischer Sicht zu finden sein würden. Dies wird dem Leser überlassen, der sich darüber aber schön bedanken wird, zumal er ja gar nicht unterscheiden kann, was Dichtung (Interpretation des Sachverständigen) und was Wahrheit ist. Was im übrigen völlig fehlt, das sind beweiserhebliche Tatsachen, also solche, die sich auf objektive und überprüfbare Argumente gründen."

 

Wenn es dann also an Gutachten geht, wird es also noch gravierender. Dort ist Geschichtenerzählen ganz gross in Mode gekommen, alles wird noch angewürzt mit irgendwelchen projektiven Tests, beispielsweise dem Rohrschacht Test. Sie erinnern, den Test mit den Tintenklecksen? Ich sehe dort übrigens bei jedem Bild immer eine Horde Blattschneiderameisen im Einsatz. Was das wohl bedeuten mag? Bevor Sie sich mit einem Gutachter einlassen, der dann wohl noch unmögliches untersuchen soll, wie beispielsweise eine sogenannte "Erziehungsfähigkeit", stellen Sie vorher genügend Fragen und weisen Sie daraufhin, dass Gutachter in Familiengerichtsverfahren meist Gefälligkeitsgutachten erbringen.

 

Nach der immer noch unter Verschluss gehaltenen Untersuchung (siehe NJW 1992, 539, Anmerkung 34 und Dickmeis, Jugendwohl 3/1992, S. 123) von Werst / Hemminger (Christoph Werst und Dr. Hans-jörg Hemminger, Schlussbericht des Projektes Psychologische Gutachten in Prozessen vor dem Familiengericht, 1988) laufen Gutachten in Familiengerichtlichen Verfahren ein 50 % Risiko eines unbrauchbaren Gutachtens inkl. des angemerkten "Mütterbonus". Ein unbrauchbares Gutachten zerstört zunächst das Kind durch Entwertung, wie auch die Eltern. So erscheint es ungefährlicher Russisch Roulett zu spielen, dort ist das Risiko Schaden zu erleiden bei etwa 16 %.

 

Auf den jüngsten Bundesverfassungerichtsbeschluss sei hingewiesen:

1 BvR 683/09 vom 02.04.2009 sei hingewiesen, dort heisst es:
"Danach fehlt es an einer den mit der Exploration verbundenen Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) rechtfertigenden verfassungsrechtlich gebotenen klaren und unmissverständlichen gesetzlichen Grundlage (BVerfGK 1, 167 <170 ff.». Das Gericht hat daher keine Befugnis, die Untersuchung der Beschwerdeführerin zu 1) zu erzwingen."

 

Es ist also kaum glaublich, wie dramatisch schlecht Gutachten erstellt werden. Lesen Sie dazu dringend die folgende Webseite und registrieren Sie sich dort und treten mit Opfern von Gutachtern in Kontakt:

http://www.gwg-gutachten.de/ und lesen Sie auch hier: http://kinderklau.blogspot.com/

 

Wenn Sie das alles gelesen haben, werden Sie mich angreifen wollen: Quatsch, Blödsinn, hat keine Ahnung, irgendetwas wird doch schon dran sein. Ich will ganz klar festhalten: es gibt tatsächlich noch wirklich sozialhelfende und hochengagierte Sozialarbeiter, beispielsweise an den Jugendämtern Halle / Westf. und auch Mettmann - ich werde darüber berichten. Es sind bislang von mir gesichtete Ausnahmefälle - leider!

 

 

Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt bei Dr. Karin JäckelKarin Jäckel - Author

Wenn sie Erfahrung haben, dann machen Sie bei der Umfrage mit und zwar hier:

http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/umfrage.html

 

 

Umfrage bei der Zeitung "Die Zeit" (09/2008)

nehmen Sie an der Abstimmung teil: soll das Jugendamt abgeschafft werden?

http://kommentare.zeit.de/article/2008/09/20/soll-das-jugendamt-abgeschafft-werden

 

 

 

 

 

Khalil Gibran:

Zitate, die gut in den Kontext Kinder, Eltern und Jugendamt passen

  • Eure Kinder sind nicht eure Kinder! Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach Erfüllung.
  • Dinge, die man als Kind geliebt hat, bleiben im Besitz des Herzens bis ins hohe Alter. Das schönste im Leben ist, daß unsere Seelen nicht aufhören an jenen Orten zu verweilen, wo wir einmal glücklich waren.
  • Besser ist es, ein Opfer menschlicher Schwäche zu werden, als zu den Starken und Unterdrückern zu gehören, welche die Blumen des Lebens mit ihren Füßen zertreten.
  • Tötet jemand den Körper, wird er zum Tode verurteilt; wer aber die Seele tötet, entkommt unerkannt.

aus
http://www.zitate-aphorismen.de/zitate/autor/Khalil_Gibran/65

Khalil Gibran, fotografiert von F. Holland Day, ca. 1898

 

 

 

 

 

 

 

Aktion der Bürger gegen die sog. Vorratsdatenspeicherung

 

www.stuttmann.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich danke Klaus Stuttmann ganz herzlich, dass ich seine herausragende Grafik veröffentlichen und verlinken durfte und verweise gerne auf seine Webseite www.stuttmann.de. Herr Schäuble wird jetzt viel zu tun haben, denn nun muss er zur Strafe auch noch alle E-Mails nachlesen. Ein beispielloser Vorgang, dass Staatsorgane nun die Bürger überwachen, statt dass Schäuble überwacht, dass die Bürgerrechte eingehalten werden. Dr. Wolfgang Schäuble, evtl. hilft Ihr Rücktritt?

 

36.000 Verfassungsbeschwerden sind eingereicht worden. Die Frage ist, ob dies auch ein ausrollbares Konzept für Familienpolitik werden kann. Wir Bürger müssen die Dinge wieder in die Hand nehmen, denn Politik schafft es offenkundig nur sich selbst zu bereichern und Macht auszuüben.!

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 01. Februar 2010 um 22:31 Uhr  
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Jugendamt Essen Erfahrung
1 Sonntag, den 22. November 2009 um 13:18 Uhr
Traurige Mutter Essen

http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/2008/11/10/news-89707341/detail.html Das ist ja ein wirklich feiner Bericht.... Vielleicht sollte man auch mal in Erfahrung bringen, wie viele Fälle es gibt in denen das Jugendamt und seine Sachbearbeiter versagt, wenn man diese Institution um Hilfe gebeten hat. Da scheint es in Machtkämpfen zwischen Eltern und Amt zu entarten, es herrscht keine Kommunikation zwischen den Betroffenen, man wird nicht aufgeklärt über die Anträge oder welche man für bestimmte Situationen stellen muss. Hat man dann einen Antrag gestellt und wo ein Gutachten erstellt werden muss, wird Alles dermaßen in die Länge gezogen, das es dem Kind/ Jugendlichen wahrscheinlich bald nichts mehr nützen wird um in eine geeignete Unterbringung verbracht zu werden. Und das Kind/ der Teenager verbleibt in einem Heim, das anscheinend keine weiteren Aufgaben besitzt als Gelder zu kosten und um spätere Hartz IV - Empfänger und Kleinkriminelle zu "züchten". Weil dies der einfachere Weg für das Amt wäre. Vielleicht sollte man auch mal hinterfragen ob das Amt und deren Mitarbeiter nicht noch schlimmer überfordert sind als die angeblich überforderten Eltern !!! Oder geht es meistens nur um den wirtschaftlichen Aspekt einzelner Fälle?? Da bleibt anscheinend häufiger das Wohl des Kindes/ Teenagers auf der Strecke!! "Das Jugendamt indes versuche, den Eltern zunächst Hilfe nach Hause zu schicken. Dabei kostet ein Sozialpädagoge, der die Familie sechs bis acht Stunden in der Woche besucht, 10.000 bis 15.000 Euro im Jahr. Ein Heimplatz schlägt mit 45.000 Euro jährlich zu Buche. „Es gibt aber keine Dienstanweisung, nach der eine Heimunterbringung unter allen Umständen vermieden werden muss“, so Engelen. " Sorry.... Aber bei einer solchen Aussage muss ich etwas mehr als nur Schmunzeln..... "Eltern brauchen Hilfe, wenn das Kind klaut, die Schule schwänzt, unter dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom leidet, verhaltensauffällig ist, übermäßig streng erzogen wird oder gar Gewalt im Spiel ist“, zählt Engelen beispielhaft auf. Die Sozialpädagogen von den Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern besuchen die Familie durchschnittlich sechs bis acht Stunden in der Woche, und das zwei bis drei Jahre lang. „Wenn wir aber feststellen, dass die Eltern doch nicht mitarbeiten oder ein unbehandeltes Suchtproblem vorliegt, suchen wir nach einer neuen Lösung“, sagt Engelen. " Das ist ebenfalls in meinen Augen eine Phrase.... Das Kind/ Teenager wird in einem Heim verbracht, das nichts weiter ist als die "Endstation" für gescheiterte Fälle, weil der so genannte Sozialpädagoge die Situation vollständig unterschätzt, den Aussagen der Eltern nicht glaubt oder sich und seine Sach- Fachkenntnisse dermaßen überschätzt. Es werden Diagnosen nicht beachtet oder angezweifelt, den Eltern unterstellt man sie würden ja nur Behauptungen tätigen oder die Meinung vertreten das..... Man wird gefragt was sei denn ADHS ....Oder es wird einem gesagt: Ich glaube nicht das ihr Kind psychisch/ neurologisch krank ist.......Und solche Aussagen werden getätigt, obwohl man das Kind niemals zuvor gesehen hat und sich auf die Angaben des doch so versierten Sachbearbeiters/ Sozialpädagogen, der wiederum sich niemals wirklich mit dem Kind/ Teenager auseinandergesetzt hat und der den beigebrachten Diagnosen und Untersuchungsunterlagen keinerlei Beachtung schenkt ( oder nicht schenken will!!!) verlässt. Was soll man davon halten? Welche Existenzberechtigung hat ein solches Amt, wenn in gewissen Fällen nicht miteinander sondern eher gegeneinander von Seiten des Amtes gearbeitet wird. Es gibt Eltern, die sich Hilfe vom Jugendamt versprechen/ erhoffen um etwas zum Wohle ihres Kindes/ Teenager tun zu können, weil es die momentane Situation nicht zulässt es alleine zu schaffen. Soll man Eltern wirklich raten sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, wenn man Hilfe braucht? Für Kinder/ Teenager macht man Plakatwerbung an wen sie sich wenden können.... An sich eine gute Idee.... Aber könnte es nicht auch "nach hinten" losgehen. Wird damit nicht auch einigen Kindern und Jugendlichen erst recht aufgezeigt, wie man vielleicht der erzieherischen Kontrolle durch die Eltern entkommen kann, wie man an eigenes Geld und Narrenfreiheit kommt, wie man durch das verlangsamte Arbeiten der Sozialpädagogen die Schule "schmeißen", dem Nichtstun frönen kann und irgendwann vollkommen den Boden unter den Füßen verliert???????? Eines der Plakate: "Zu Hause ging nichts mehr, da bin ich abgehauen. Ich hatte keinen Plan, wo ich schlafen sollte“, sagt die elfjährige Selvi auf dem Plakat. Es zeigt das Gesicht eines Mädchens. Darunter die zentrale Botschaft: „Es gibt immer einen Ausweg!“ Aber nicht für alle Kinder oder Teenager bedeutet "zu Hause ging es nicht mehr" auch das Gleiche.... Für einige Teenies ist es einfach nur lästig, wenn die Eltern versuchen sie darauf hinzuweisen, wie wichtig eine schulisch-berufliche Ausbildung für die Zukunft sein könnte...sie vielleicht ihren Aufgaben im gemeinsamen Haushalt verrichten sollen oder einfach nur alltägliche Dinge bewältigen sollen..... Dazu könnte man noch einige Beispiele anführen.....Es gibt vieles was Teenies einfach nur nervt und worauf sie zum Beispiel während der Pubertät keinen "Bock" haben...Noch schlimmer kann es allerdings werden, wenn das Kind an ADHS leidet. Dann weiß man ja an wen man sich wendet.... Die Eltern können sich ja ebenso an diese Stellen wenden....... Wenn diese das dann in Erwägung ziehen......Kann man unter Umständen das erleben was weiter oben beschrieben wird..... Meiner persönlichen Meinung nach zeigt das Jugendamt des Öfteren zuviel Handlungsbedarf oder zu wenig.....Auf jeden Fall verliert dieses Amt und deren Mitarbeiter anscheinend zu häufig das Wohl des Kindes und der Familie aus den Augen!!!!!!!!

Abschaffung der Jugendämter
2 Dienstag, den 22. Dezember 2009 um 19:12 Uhr
Franz Romer

Jugendämter gehören abgeschafft,weil sie unter keiner Kontrolle stehen und grosses Leid über Familien bringen. Der Begriff des Kindeswohls soll durch den Begriff der besten Interessen des Kindes ersetzt werden.

zum wohle des kindes hahaha
3 Freitag, den 29. Januar 2010 um 23:10 Uhr
nachdenklich

zum Wohle des kindes wie es immer so schön heisst das gibt es Heime, Wohngruppen, Pflegeeltern und das kostet alles eine Menge Menge Geld. zb. kostet ein Platz in einer Gruppe circa 100 Euro pro Tag. hier in Deutschland heisst zum Wohle des Kindes---Kind dein Wohl ist es ohne deine Eltern zu leben--- ja ja bei Fällen wo wirklich Handlungsbedarf herrscht wo ein Kind nicht mehr gut in seiner Herkunftsfamilie aufgehoben ist da wird weg gesehen und bei Familien wo zb. ein Kind Ahds hat und vieleicht wegen nicht richtig eingestellter Medikamente zeitweise im Verhalten sehr auffällt oh oh sei froh wenn dann das Jugendamt keine direkte Fremdunterbringung androht. die schöne Hilfe zur Erziehung ja ja. sehr witzig ist auch das die meisten die beim Jugendamt arbeiten selbst gar keine Kinder haben. Bevor ihr euch ans Jugendamt wendet überlegt es euch besser 1000 Mal vorher.

Jugendämter
4 Montag, den 01. Februar 2010 um 23:25 Uhr
DANIELA

Jugendämter sind nicht in der Lage ernsthafte Situationen von weniger ernsthafte Situationen zu trennen. Deshalb wird es hier immer die Kausalschwelle oder Kausalkette geben. Anders wäre dies wenn man eine Eingiffs-und Handlungsvorschrift schaffen würde.


Kommentar von Franz Romer:
Danke Ihnen, Daniela. Das ist nur teilweise richtig. Die Frage ist, in welcher psychischen Situation befindet sich der Jugendamtsmitarbeiter und welches seiner Traumata stülp  er gerade seinen "Mandanten" auf den Kopf. Anzunehmen ist, dass er das alles glaubt was er schreibt. So ist denn die Frage zu stellen, was er denn schreibt.

Schreibt er Befundtatsachen? Dann hielte er sich ans Gesetz: http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43308.htm


§ 35 SGB X -  Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,
2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,
3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist,
4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,
5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ist der Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch zu begründen, wenn der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben ist, es innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe verlangt.
 

Oder schreibt er seine persönliche Meinung?
das wäre dann der vielgerühmte Dorftratsch oder blabla


Wie soll das denn aussehen, was Sie da meinen?


 

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