EU-Petition Deutsches Jugendamt

Petition zur Abschaffung des deutschen Jugendamtes (Zwangsmaßnahmen des Jugendamtes)

Komentar von Franz Romer zu den Petitionen und Rainer Wieland MdEP:

Vielen Dank an unsere europäischen Mitbürger und auch alle Deutschen Petenten. Bitte registrieren Sie sich alle, die Sie noch nicht registriert sind. Die Anleitung finden Sie hier:

http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=3

Wie man der Presseinformation auf der Übersichtsseite von Dr. Karin Jäckel entnehmen kann, befindet sich der Europa-Abgeordnete Rainer Wieland MdEP mit seiner Aussage mutmaßlich im Umfeld des Verfassungsbruches und - Hochverrats wieder. Es kann sein, dass deutsche Gesetze die Besten der Welt sind. Jedoch gibt es nur sehr wenige Jugendamtsinstitutionen, -Familiengerichte usw. die sich tatsächlich an die Gesetze halten. Auf der anderen Seite stelle ich fest, dass keines der Gesetze hinsichtlich Kindesentziehung, ich sollte besser sagen Kindesraub, in Übereinstimmung mit dem deutschen Grundgesetz ist - diese Gesetze sind also nichtig. Ich komme später darauf zurück.

Wielands Erklärung ist offenkundig eine politische: Deutschland müsse sich nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte halten.

Lesen Sie dazu die Konvention (Europäische Konvention der Menschenrechte) ( http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ListeTraites.asp?MA=3&CM=7&CL=GER ), lesen Sie insbesondere den Art. 46:

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm

Dort heisst es:

(Zitat)

Artikel 46 Verbindlichkeit und Vollzug (7) der Urteile

Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechts­sachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Ge­richtshofs zu befolgen.
Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Minister­komitee zuzuleiten; dieses überwacht seinen Vollzug (8).

(Zitat Ende)

Es wird auch keinen Wundern, dass von den insgesamt 62 Verfahren, bei denen die Bundesrepublik (der Staat, also wir) wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt wurde, im Jahre 2007 immer noch 30 Fälle nicht erledigt sind. Die dazugeörige Excel-Tabelle können Sie sich von der Webseite des COE-Europarates herunterladen und zwar über diesen Link: http://www.coe.int/t/e/human_rights/execution/1Pending%20Cases_GlobalDatabase_January_%202007.xls

Wir haben es mit einem einwandfreien völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zu tun, den die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete. Maßgeblich sind dafür die GG Artikel 1 und 25.

Deutschland habe das beste Justizsystem und das Jugendamt handele völlig korrekt. Und offenkundig ist es wieder soweit, dass ein Deutscher, auch noch Mitglied des Europaparlamentes sich zum offenen Bruch des Grundgesetz bekennen kann und auch Polen diskriminieren darf. Es erinnert alles an eine unselige Zeit, wo offener Gesetzesbruch von Juristen eine unsägliche Zeit einleitete. Seine Aussage impliziert weiter, dass er an Aktionen selbst mitgewirkt habe - jedoch mutmaßlich gegen das Gesetz. Wieland ist Teil des Nutzungssystems. Interessant auch, dass er gesicherte, statistische Zahlen der Bundesrepublik Deutschland anzweifelt. Und natürlich berichtet Wieland auf seiner Webseite kein Wort zu diesem Thema. Warum wohl nicht?

Wieland erklärte am 07.06.2007:

(Zitat)

Als Miroslaw Kraszewski , einer der polnischen Petenten, ausführte, dass die heutigen Methoden des Jugendamts ihn an Kindesentziehungsmethoden der Nazi-Zeit erinnerten, rief der CDU-Abgeordnete Rainer Wieland empört dazwischen, dies sei absurd. Statistisches Zahlenmaterial der Autorin Dr. Karin Jäckel aus Forschungen von Prof. Dr. Maud Zimmermann (Osnabrück) zur Situation gefährdeter Kinder in Deutschland, des Statistischen Bundesamts Wiesbaden sowie der Kinder- u. Jugendhilfestatistiken des AKJ Dortmund wies er aus seiner Kenntnis als Jurist als unglaubwürdig zurück.


Stellvertretend für die Bundesregierung Deutschland führte eine Berliner Juristin aus, dass zwar Fehler wegen des Verbots der polnischen Sprache gegenüber einem einzelnen Vater (Petition 38/2006) durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden, ansonsten aber die Arbeit des Jugendamts einwandfrei und gesetzlich gesichert sei. Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da.

Sieben EU-Abgeordnete sowie ein Vertreter der Rechtskommission meldeten erhebliche Zweifel an der Tadellosigkeit der deutschen Behördenmaßnahmen an. Ein holländischer Parlamentarier argumentierte, wenn so viele Eltern unterschiedlicher Nationen gleiche

Beschwerden vortrügen, stimme in Deutschland etwas nicht. Der Jurist der EURechtskommission drückte die Vermutung aus, dass es bei dem Verbot der Muttersprache möglicherweise um den Straftatbestand der Diskriminierung gehe.

CDU-Abgeordneter Wieland schlug darauf hin die Einholung eines Gutachtens über die deutsche Rechtslage der Arbeit des Jugendamts im europäischen Vergleich vor. Diesen habe Deutschland nicht zu fürchten.

Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland, das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.

Als sich an dieser Stelle ein eigens aus der Schweiz angereister Minister zu Wort melden wollte, protestierte Wieland heftig. Man befinde man sich hier nicht auf einem „Bazar der Redezeiten“. Ebenso heftig wies er kurz nach Ende der Anhörung einige Eltern von der aus Berlin angereisten Juristin weg, da hier keine „Privataudienz“ stattfinde. Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen, dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.

(Zitat Ende aus dem Pressebericht von Dr. Karin Jäckel von der Ausschusssitzung am 07.06.2007)

Soweit mir bekannt ist, kritisiert Wieland folgende Zahlen und Quellen - kommen später an dieser Stelle.

Weitere Links:

Walter Keim, Norwegen

http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0706eup.htm

Und ein weiterer Kommentar von Walter Keim am 20.8.2007 20:31:33

Kommentar zu Petition zur Abschaffung des deutschen Jugendamtes (ZwangsmaßnahmBrief an Bundesjusitzministerin Zypries die Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0708bmj.htm um die Achtung von Menschenrechten in Deutschland zu realisieren

weitere Pressemeldungen:

Dr. Karin Jäckel:

http://www.openpr.de/news/140173.html

RA Ingo Alberti

http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html

Presseblogger - Direkt-Bericht aus Brüssel vom 07.06.2007

http://presseblog.blogger.de/stories/819483

Zur Petitionsseite Europaparlament Brüssel - Übersicht vom 07.06.2007:

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/organes/peti/peti_20070607_1500.htm

Zur generellen Übersichtsseite des Petitionsausschusses:

http://www.europarl.europa.eu/committees/peti_home_en.htm #

Der Rechtsanwalt Ingo Alberti hat eine Reihe Petenten erfogreich unterstützt und folgender Antrag wurde als zulässig angenommen:

(Zitat)

Rechtsanwalt Ingo Alberti, von Galen Str. 13, D-33129 Delbrück, 05.02.2007

Europäische Delegation
Herrn Marcin Libicki, Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Rue Wirtz
B-1047 Bruxelles

PETITION

Anti-demokratische, anti-europäische, anti-elterliche Tätigkeit der deutschen Jugendämter / Auflösung derselben / Einführung des Begriffs der besten Interessen des Kindes in das deutsche Familienrecht bei Abschaffung des unbestimmten Ersatzbegriffs des (sogenannten) Kindeswohls in Deutschland

Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend­amts­politikern beeinflusst werden. Die beste Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen.

Begründung:

Als deutscher Rechtsanwalt mit 14 Jahren Berufspraxis bin ich stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen ausländische Eltern und deutsche Väter im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der Besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren.

1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.

2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt.

3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden.

4. Bis 1952 standen die örtlichen Jugendämter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) und haben die Identität der 160 000 entführten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht.

5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglicht die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.

6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.

7. Die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. Die Kontrolle der Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werden völlig außer Acht gelassen (z.B. 2006 Fall Kevin im Bundesland Bremen),

8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des sogenannten Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern. In deutschen Gesetzen wird letzterer Begriff niemals erwähnt, sondern nur der Begriff Kindeswohl.

9. Das sogenannte Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter und Familienrichter verstehen und entspricht nicht den besten Interessen des Kindes.

10. Jedes Kind und jede Familie, auch die ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem deutschen Gebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des Jugendamtes. Das Kind kann jeder Zeit ohne Angabe der Gründe den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach der Schaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden.

11. Die örtlichen Jugendämter haben die Pflicht, sich in die Tätigkeit der Familiengerichte, Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie aller Kinder-, Jugend-, Erziehungs- sowie der Sportorga­ni­sa­tionen und Wohlfahrtsverbände einzumischen. Lokale Kompetenz der örtlichen Jugendämter zählt mehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: Justiz-, Schul-, Kultus-, Bildungs- Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle.

12. Die Jugendämter sind nach dem FGG zwingend in Kindschaftssachen am Verfahren zu beteiligen.

13. Die örtlichen Jugendämter sind als Verfahrensbeteiligte an kindschaftsrechtlichen Verfahren vom Familiengericht zu beteiligen und sie können dem Gericht die Unwahrheit über die biologischen Eltern des Kindes sowie über das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen.

14. Die Jugendämter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls tätig, deswegen werden die „gut gemeinten“ Lügen des Jugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt und keinesfalls bestraft.

15. Die Jugendämter - als die einzige Institution in Europa - sammeln ohne Begründung alle Informationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls, wider das Bundesdatenschutzgesetz.

16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes vorzunehmen.
Deswegen ist die Unabhängigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhängigkeit von den örtlichen Jugendämtern unterworfen und macht die Gerichte gewissermaßen zu deren Erfüllungsgehilfen.

17. Jedes Jugendamt überwacht den planmäßigen Entzug der Kinder ihren biologischen Eltern und auf diese Art und Weise finanziert die Kinderheime und politisch korrekte (jugendamtsabhängige) Pflegefamilien. Die Rechnung für die Erziehung bei Ausschluss der leiblichen Eltern unter Kontrolle der Jugendämter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern.

18. Beim begleiteten bzw. betreuten Umgang, in Pflegefamilien und Kinderheimen sind den Kindern die Gespräche in der Sprache des nichtdeutschen Elternteils verboten und die Bildung in Sprachen (außer Englisch und Französisch) wird behindert.

19. Jeder der polnischen Eltern oder solcher mit anderen Nationalitäten wird als ein potenzieller Verbrecher behandelt, weil er das eigene Kind in eigene Heimat außerhalb Deutschlands entführen könnte. Aus diesem Grund werden durch die Jugendämter eigene Datenbanken geführt. Das Einwohnermeldeamt hat die Pflicht, das Jugendamt über alles umgehend zu informieren.

20. In den binationalen, z.B. deutsch-polnischen Ehen fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der polnischen Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung der Umgangs der polnischen Kinder mit ihren Eltern. Das gleiche gilt für getrennte/geschiedene Väter.

21. Die Jugendämter machen den polnischen Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die polnische Sprache zu erlernen, mit der Begründung, die Kinder seien Deutsche und sollen in Deutschland wohnen. Bei deutschen Vätern wird gesagt, das Kind gehört der/zur Mutter.

22. Das Ziel der Jugendämter ist die Zwangsintegration. Sie blockieren ausländischen Eltern oder meist deutschen Vätern die Kontakte mit den eigenen Kindern so lange - 2 Jahre reichen aus, bis die Kinder „von alleine“ auf den Gebrauch und das Erlernen der nichtdeutschen Sprache, auf den Besuch der ausgegrenzten Familie sowie auf Umgang mit eigenen Eltern oder deutschem Vater verzichten.

23. Die Jugendämter respektieren weder die Urteile der deutschen Gerichte noch die des Europäischen Gerichtshofes (zum Beispiel Fälle Görgülü und Haase und Elsholz).


24. Die gezielte und planmäßige Entwurzelung der wehrlosen, minderjährigen polnischen Staatsbürger aus den nationalen sowie familiären Bindungen, das Auslöschen der polnischen Identität durch Verbote der polnischen Sprache, Kultur sowie die Kappung des Umgangs mit polnischen Eltern wird durch die Jugendämter als die Notwendigkeit der Integration mit dem deutschen Volk verstanden. In Polen wird das als nationale Säuberung verstanden. Bei Umgangsausschluss mit der deutschen Familie oder des Vaters wird genauso argumentiert, weil das Kind „zur Ruhe kommen müsse“. Das Parental Alienation Syndrome (PAS) wird in Kauf genommen. Behandlungen von ADHS explodieren.

25. Die Jugendämter stellen die Schädlichkeit der polnischen Sprache und Kultur auf die Kindesentwicklung in Deutschland fest. Wenn polnische Eltern die nationale Säuberung kritisieren oder nicht akzeptieren wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen mit der Begründung, sie seien gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ, was ihre Fähigkeiten als Erzieher und Eltern in Frage stellt. Wenn deutsche Familien oder Väter ihre Kinder öfter sehen wollen, wird genau so verfahren.

26. Das deutsche Kindeswohl wird von den Jugendämtern und deutschen Familiengerichten umge­setzt als: Verbot des Gebrauchs und des Erlernens der polnischen Sprache, Verbot des Umgangs mit polnischen Eltern und polnischer Familie in Polen, Verbot der polnischen Bildung. Ähnliche Verbote für andere Nationalitäten oder meist des Vaters wegen seines Geschlechts und der väterlichen Familie sind aus Presse und Rechtsprechung (z.B. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 29.01.2003 zur Diskriminierung nichtehelicher Väter und Kinder beim Vetorecht der Mutter gegen ge­meinsames Sorgerecht § 1626a BGB - bekannt. Mütter wüssten schon, warum ein Kind keinen Vater braucht.

27. Seit einigen Jahren werden aus den finanziellen Mitteln der Länder die Landesjugendämter ge­schaf­fen. Es sind unabhängige Organisationseinheiten, die keiner Kontrolle unterliegen und die sich mit der Anschaffung der Kinder aus dem Ausland beschäftigen mit dem Ziel, die Finanzierung der Adoptionen zu sichern. Es sind keine Aufsichtbehörden über die Jugendämter.

Die o.g. dokumentierten und bekannten Fakten sprechen für den antidemokratischen und nationali­sti­schen Charakter der Jugendämter, die unter der Schirmherrschaft der Regierung der BRD und der deut­­schen Politiker polnische Kinder diskriminieren und national säubern.
Deswegen beantrage ich die Einleitung entsprechender Maßnahmen durch die Organe des Deut­schen Bundestags in der Sache der Liquidierung der Jugendämter als der einzigen von dieser Art in der Europäischen Union, willkürlichen, und nur unter der eigenen politischen Kontrolle wirkenden Or­ga­nisationen mit einem dokumentierten nationalistischen, antieuropäischen und antidemokratischen Charakter, von denen die Kinder eben in einem solchen Geist erzogen werden.

Seit 2000 ist eine schleichende Wiederbelebung der nationalistischen Aktivitäten zu verzeichnen, die der Zielsetzung dienen, im Rahmen der Zwangsintegration eine totale Kontrolle über die Kinder und Familien zu übernehmen. Vaterlos aufgewachsenen Kindern drohen bekanntermaßen höhere Risiken.

Mit dem Wegfall der Jugendämter wird den Gerichten möglich sein unabhängig zu urteilen.
Brauchbare Mitarbeiter der Jugendämter sollen ab sofort dem Gesundheitsamt und dem Gesundheits­ministerium unterstellt werden, damit qualifizierte Fach- und Dienstaufsicht gewährleistet ist.
Unter der Berücksichtigung der Sparpolitik der Bundesregierung würde der Wegfall der überflüssigen Jugendämter zu größten Ersparnis beitragen.

Ingo Alberti

(Rechtsanwalt)

(Zitat Ende)

Weitere Erklärungen von Ingo Alberti

(Zitat)

Erste Erklärung für die Petenten K. 848/2006 und P.-M. 713/2006 vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments bei der Anhörung v. 07.06.07, Tagesordnungspunkt Jugendamt

Als deutscher Rechtsanwalt mit 14 Jahren Berufspraxis bin ich stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen ausländische Eltern im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren.

Ich muss Mandanten als Anwalt häufig darauf hinweisen, dass wir keine Chancen haben, wenn in familiengerichtlichen Verfahren wegen des Rechts von Eltern auf Umgang mit ihren Kindern das Jugendamt beteiligt ist und dem Vater oder der Mutter nicht wohl gesonnen ist. Das Jugendamt mit seinen unkontrollierten Befugnissen beeinflusst dann das Familienge¬richt gegen diese Eltern. Es kann sogar ohne gerichtlichen Beschluss Kinder von ihren Eltern trennen, Kinder von ihren Eltern fernhalten und braucht Menschenrechte nicht zu beachten.

In anderen Ländern der Europäischen Union gibt es keine Institution, die das Gleiche unkontrolliert kann. Trotzdem gibt es dort familiengerichtliche Verfahren mit vernünftigen Ergebnissen, ohne die Menschenrechte davon betroffener Eltern und Kinder zu verletzen. Selbst wenn dort Institutionen für familiäre Fragen zuständig sind, sind diese nicht im Familienrecht verankert. Das sollte auch in Deutschland möglich sein.

Die Unabhängigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit ist behindert, weil die Jugendämter die Rechtsprechung der Familiengerichte beeinflussen. Das Jugendamt hindert zudem mich als Rechtsanwalt an der sachgerechten Ausübung des Berufs und sorgt für unfaire Verfahren mit Verletzung der Menschenrechte von Eltern und Kindern.

Selbst wenn Deutschland danach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Eltern verurteilt wird, braucht das Jugendamt diese Urteile nicht zu beachten, sondern kann unkontrolliert weitermachen, wie vor der Verurteilung, z.B. im Fall Görgülü ./. Deutschland. In diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen begründet das Jugendamt sein Handeln immer mit einem sogenannten Wohl des Kindes (Kindeswohl).

Zweite Erklärung für o.g. Petenten auf die Stellungnahme der Bundesregierung und die Ausführungen des Abgeordneten Wieland, CDU, in der Anhörung vom 07.06.2007:

Ich begrüße den Vorschlag des Abgeordneten Wieland eines rechtsvergleichenden Gutachtens. Dabei sollte aber nicht nur die Theorie des Rechts auf dem Papier, sondern die Praxis der Rechtsanwendung in Deutschland untersucht und verglichen werden.

Ich weise den Petitionsausschuss darauf hin, dass er durch die Stellungnahme der deutschen Bundesregierung hinter das Licht geführt wird. In den Tagungsunterlagen des Ausschusses befindet sich eine Stellungnahme der Ständigen Vertretung Deutschlands des Prof.Dr.Dr.h.c Wiesner vom Juli 2006. Dieser schrieb mir persönlich am 05.04.2007 zur Kontrolle der Jugendämter nicht, dass Oberste Landesjugendbehörden (Landesjugendämter) Fachaufsicht hätten. Das Schreiben werde ich nachreichen. Er schrieb, dass die Diensaufsichtsbeschwerde beim Bürgermeister formlos und fristlos möglich ist. Dies ist, wie deutsche Juristen wissen, auch fruchtlos. Er schrieb, dass die Entscheidung der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht begründet zu werden braucht, was regelmäßig auch nicht geschieht. Dies ist keine Kontrolle.

Ingo Alberti, Rechtsanwalt, 07.06.2007

(Zitat Ende)