Dr. Josef Faltermeier
Dr. Josef Faltermeier
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- Created on Monday, 03 September 2007 09:30
- Last Updated on Thursday, 22 March 2012 18:51
- Written by Franz Romer
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Dr. Josef Faltermeier totgeschwiegen?
Input von Dr. Josef Faltermeier (wahrscheinlich totgeschwiegen, weil zuviel Wahres in seinem Buch steht?), der tragisch die Situation erhellt: Soweit fasste es Josef Faltermeier zusammen und will damit zum Ausdruck bringen, dass es zwar ein wirksames Gesetz gibt, sich jedoch leider keiner daran hält:
Josef Faltermeier fasst in seinem richtungweisenden Werk „Verwirkte Elternschaft?“, 2001, auf den Seiten 202 ff seine, von mir getragene Sicht des Jahres 2001 zusammen, die an Aktualität auch heute leider ganz und gar noch nichts eingebüsst hat:
„Das Doppelmandat von Beratung und Kontrolle erzeugt Misstrauen, das gerade die Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen verhindere. Dieser Diskurs dauert bis heute an. So sollen vor allem in kindeswohlgefährdenden Situationen Eltern nicht noch zusätzlichen Druck durch Repressionen des Jugendamtes erfahren, sondern ihr Vertrauen gewonnen und mit Ihnen gemeinsam und ihrem Kind nach Veränderung gesucht werden. Im KJHG geht es also nicht mehr „um die (reaktive) Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung oder die Rettung von Kindern vor dem gefährdenden Einfluss Ihre Eltern...“ sondern darum das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und darüber mit ihnen an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten (vgl. Wiesner, Reinhard, u.a., 1995: a.a.O. S. 27 ff). Dort, wo Eltern in Verlaufskurven und Orientierungskrisen gefangen (Misshandlung) und nicht mehr in der Lage sind, ist auch eine repressive Intervention nicht nur erforderlich, sondern hilfreich. Die Herausnahme des Kindes in solch extrem zugespitzten Krisen legitimiert sich darüber, dass nicht nur das Kind vor seinen Eltern, sondern der betroffene Elternteil vor sich selbst geschützt werden soll. Es soll verhindert werden, dass sie unbedachte, strafrechtlich folgenreiche Handlungen begehen, die sie am nächsten Tag möglicherweise bereits bereuen würden.