Zitiergebot GG Art. 19

Gesetzesbauer arbeiten schlampig - Umsatzsteuergesetz soll gekippt werden?

Mit diesem Artikel wird bewiesen, dass sich weder die Bundesexekutive noch das Bundesparlament an das Grundgesetz halten. Der Bürger muss sich fragen, wie lange er diesem Treiben noch tatenlos zusehen will. Der Artikel 20 GG lautet in der Fraglichen Passage: (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Und in diesem Fall hat das Parlament einfach abgenickt unter Bruch des Grundgesetzes, den Art. 19: (1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Die Organisation Curare e.V., Köln (Schutz von Grund- und Menschenrechten!) lehrt den Gesetzesbauern und der Verwaltung (Exekutive) das Fürchten.

Es erreichte uns gerade der folgende Artikel, den man einfach gelesen haben muss:

KREIS LUDWIGSBURG

Oberstenfelder Unternehmer will Umsatzsteuergesetz kippen

Oberstenfeld/Berlin Es klingt beinahe zu unglaublich, um wahr zu sein: Durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2002 soll dieses nichtig geworden sein. Unternehmer aus ganz Deutschland gehen nun gegen das Gesetz vor und verlangen die Steuern der vergangenen fünf Jahre zurück. Einer der Vorreiter ist Peter Hirschfeld aus Oberstenfeld.

Zum Jahresbeginn 2002 war das Umsatzsteuergesetz geändert worden. Neue Regelung: Der Paragraf 27 b, die sogenannte Umsatzsteuer-Nachschau. Sie gestattet den Finanzbehörden, sich die Räume von Unternehmen und Selbstständigen unangemeldet anzusehen.
Schon im April 2002 wandte sich die damalige finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), mit der Anfrage an die Bundesregierung, ob man aufgrund des fehlenden Zitiergebots (siehe Kasten) von der Verfassungswidrigkeit dieser Regelung ausgehen müsse.
Das geänderte Gesetz verletzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb hätte ein Hinweis auf den entsprechenden Artikel 13 des Grundgesetzes eingefügt werden müssen. Hier lesen Sie mehr.....