Staatsanwaltschften

Staatsanwaltschaften

22.08.2007 - In meiner Auflistung habe ich vergessen Journalisten zu erwähnen.

Da wir nun alles wissen, dass speziell in Sorge-, Trennungs- und Scheidungsverfahren die Staatsanwaltschaften mehr als zögerlich einschreiten hat es mir die Formulierung von Norbert Lammert, dem zweit höchsten Mann in der republik besonders angetan: "Hiermit ermächtige ich die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung etwaiger Straftaten [...]". Kann klarer eine Obrigkeitsstaatliche Anweisung formuliert werden?

Interessant ist dazu ein Bericht, der mir aus dem Bundestag entgegenschlug. Und zwar geht es um die Formulierung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,498050,00.html :

(Zitat)

Losgetreten wurden die Ermittlungen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Die Pressestelle des Bundestags erklärte allerdings, bei dem Schreiben von Lammert vom 18. April handele es sich nicht um eine Anzeige, sondern um eine Ermächtigung der Staatsanwaltschaft zur "Verfolgung etwaiger Straftaten, die sich aus den Veröffentlichungen ergeben könnten". Lammert sei durch den Vorsitzenden des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), dazu aufgefordert worden. Diese Aufforderung sei von den Fraktionen im Ausschuss mehrheitlich beschlossen worden.

kaz/dpa/AFP/ddp/AP

(Zitat Ende)

Und weiter also das Zitat aus

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_216/01.html:

(Zitat)

FDP will Strafverfolgung von Journalisten verhindern

Bundestagsnachrichten/Antrag
Berlin: (hib/SUK) Der Bundestagspräsident soll seine Ermächtigungen zur Strafverfolgung von Journalisten zurücknehmen. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/6217 ). Es sei grundsätzlich richtig, auch mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dafür zu sorgen, dass Amts- und Geheimnisträger ihre Verpflichtungen zur Vertraulichkeit einhalten. Journalisten seien aber keine Geheimnisträger, da ihnen das "für Amtsdelikte charakteristische Element einer personalen Pflichtverletzung" fehle. Es sei daher "nicht richtig", sie strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. Der Bundestagspräsident hat im Zusammenhang mit der Arbeit des so genannten BND-Untersuchungsausschusses Ermächtigungen zur Strafverfolgung wegen Geheimnisverrat erteilt. Darum war er vom Ausschuss gebeten worden, weil der Verdacht aufgekommen war, dass Informationen, die als vertraulich und geheim eingestuft waren, an Dritte herausgegeben wurden. In ihrem Antrag schreiben die Liberalen, sie hätten im Ausschuss von Anfang an zum Ausdruck gebracht, dass sich die Ermächtigung zur Strafverfolgung "nicht gegen Journalisten richten dürfe". Der Bundestag müsse zum Ausdruck bringen, dass "ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit vom Parlament nicht gewollt ist". Die Ermächtigung des Bundestagspräsidenten dürfe nicht dazu führen, dass "praktisch gegen jeden Journalisten", der Dienstgeheimnisse veröffentliche, ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss angeordnet werde, um seine Informanten ausfindig zu machen. Es sei, so die FDP weiter, "rechtlich möglich und politisch geboten", wenn der Bundestagspräsident von seiner Rücknahmebefugnis Gebrauch mache. Es müsse sichergestellt werden, dass sich die Ermächtigung "nur gegen den/die Täter richtet und nicht gegen Journalisten".

(Zitat Ende)