Hans Herbert von Arnim „Die Deutschlandakte“, C.Bertelsmann, 5/2008
Hans Herbert von Arnim „Die Deutschlandakte“, C.Bertelsmann, 5/2008
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- Created on Tuesday, 20 May 2008 10:45
- Last Updated on Thursday, 22 March 2012 18:51
- Written by Franz Romer
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Hans Herbert von Arnim „Die Deutschlandakte“, C.Bertelsmann, 5/2008
Hans Herbert von Arnim „Die Deutschlandakte“, C.Bertelsmann, 5/2008
Hans Herbert von Arnim, geboren 1939, studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und lehrt seit 1981 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Die Zeit nannte ihn eine »Ein-Mann-Instanz« im Kampf gegen Auswüchse des Parteienstaates. Viele seiner Bücher waren Bestseller: »Staat ohne Diener«, »Fetter Bauch regiert nicht gern«, »Der Staat als Beute«.
Sein neuestes Schwarzbuch beschreibt radikal, wie die Class politique die politische Klasse in Zusammenarbeit mit der Exekutive, den Bürokraten, Richtern und der gesetzgebenden Gewalt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland „auf den Kopf gestellt“ haben, zum eigenen Machterhalt.
Der Schock sei möglicherweise für den Leser besser zu verdauen, weil er den zu behandelnden Stoff in kleine Portionen aufteilte. Öffentliche Lippenbekenntnis werden anhand der politischen Realitäten ad absurdum geführt.
Volkssouveränität
Weil die Gefahr der Ablehnung der Pläne der politischen Klasse zu groß ist, erspart diese dem Bürger und den meist gleichgeschalteten Medien jegliche Mitwirkung und erstickt jegliche Diskussion im Ansatz. Schon das temporäre Grundgesetz kam ohne jegliche Legitimation durch das Volk aus. Kaum bei der Arbeit, verstand es die politische Klasse ausgezeichnet, grundlegende Bestimmungen, die eigentlich ins Grundgesetz gehörten, dem einfachen „Gesetzgeber zum Fraße“ vorzuwerfen:
wurden so „geschleift“ und die Wahlgesetze so „verfälscht, dass es dem Wähler keine Wahl mehr lässt“. Der Grundgesetzwille der Unmittelbarkeit der Wahlen wurde und wird ausgeblendet, auch insbesondere bei den Europawahlen. Richter, auch am Bundesverfassungsgericht sind bestimmt von der politischen Klasse. Es wird mit der Mähr aufgeräumt, das unselige Konstrukt des Bundesrates sei von den Alliierten nach dem Krieg beauftragt worden. Hier zeigte die Länderexekutive ihren Machtwillen zum Schaden des Volkes. Die Spitzen der Exekutiven, Kanzler(in), Minister und parlamentarische Staatssekretäre „suhlen“ sich ungerührt gleichzeitig unter Umgehung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Gewaltenteilung in den Parlamenten. Die steuerliche Überlastung der Bürger wird ebenso ignoriert, wie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Öffentlichkeitsgrundsatz wird meist überall durch das Gegenprinzip des Amtsgeheimnisses unterhöhlt, trotz Infromationsfreiheitsgesetz. Selbstschutz und Immuniserungsstrategie der politischen Klasse fürchten mit Recht, dass das Volk ein wirksames Gegengewicht gegen Fehlentwicklungen der Monopolherrschaft darstellt.
Wahlgesetz, Abgeordneten- und Ministergesetze und Parteiengesetz
Selbstbedienung der politischen Klasse
Der eherne Grundsatz, dass keine Amtsperson in eigener Sache entscheiden darf, wird von Richtern, Beamten und Mitgliedern des Stadtrates beispielsweise beliebig gebrochen. Abgeordnetendiäten oder staatliche Parteienfinanzierung stehen als Beispiele dafür.
Wahlen: das entwerte Fundamentalrecht der Bürger
Vor hundert Jahren nahm der „Staat“ etwa zehn Prozent durch Steuern und Abgaben in Anspruch, heute sind es rund fünfzig Prozent. Daran wird feststellbar, dass die Wahl der Funktionäre immer wichtiger wird. Jedoch schon der spanische Kulturphilosoph und Essayist Ortega y Gasset merkte an:
„Das Heil der Demokratie hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“
Die Vielzahl der Wahlen zum Bundestag und zum europäischen Parlament, zu sechzehn Landesparlamenten und Tausenden kreistagen, Stadt- und Gemeindevertretern erweckt zwar den Eindruck, die Bürger hätten unheimlich viel zu sagen, aber der Schein trügt, wie ein pontemkinsches Dorf. Das Versprechen des Grundgesetzes, alle Bürger können ihre Abgeordneten frei und unmittelbar wählen ( Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes) wird nicht eingelöst. Die Parteien haben nicht nur praktisch das Monopol für die Aufstellung der Kandidaten, sie haben die Regeln auch noch so gestaltet, dass sie dem Bürger sogar die Wahl der Abgeordneten selbst abnehmen: sicher Wahlkreise und vorderste Listenplätze sind die Folterwerkzeuge des zarten Pflänzchens. Über die politische Bildung, der sich die politische Klasse seit langem bemächtigt hat, hat sie es bisher wohlweislich versäumt, den Bürgern das tatsächliche Funktionieren unseres Wahlsystems nahezubringen.
Das Wahlrrecht ist entwertet. Würde die zeitliche Reihenfolge vertauscht: zunächst wählten die Bürger die Parteien und dann wählten die Parteien die Kandidaten, auf die diese Stimmen entfielen, würde die Grundgesetzwidrigkeit offenkundig werden. Es wäre dann unübersehbar, dass die Wahl der Abgeordneten durch die Parteien erfolgt und nicht durch das Volk. Es macht auch keinen Unterschied, ob die Zuordnung vor oder nach der Wahl erfolgt: Die Partei und nicht das Volk verteilt die Mandate. Jedoch das Volk hat völlig andere Kriterien, als die Parteien. Dem Volk sind die Leistungen wichtig, der Partei die Bewährung in der selben. Damit muss der Kandidat Dankbarkeit zeigen gegenüber der Partei, die ihn aufstellte und er darf nun eine grundgesetzwidrige "Parteisteuer" an die Kassenwarte der Parteien entrichten. Die Kämpfer für Änderungen werden mit vielfältigem ideologischen Sperrfeuer beschäftigt, den die politische Klasse hält aus schirem Egoismus an der Monopolmacht fest. Dazu ließt sich meine Klageerzwingung wegen Bruch der hessischen Landesverfassung beim hessischen Staatsgerichtshof in diesem Licht. Ich hatte keine Zeit mich dem Thema voll zu widmen. Inhaltlich befand ich mich auf der hier dargestellten Linie von von Arnim
Wer nun erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht etwas an dieser Grundgesetzwidrigkeit der Wahlgesetze ändert, denkt nicht völlig utopisch. Ein gegenteiliges Urteil aus den fünfziger Jahren beruht auf der aberwitzigen Parteistaatsdoktrin von Gerhard Leibholz, die das Gericht inzwischen selbst aufgegeben hat
Wird fortgesetzt
Hier können Sie den Beitrag aus
3SAT Kulturzeit, 15.05.2008: "Die Deutschland-Akte" ansehen:
Ein weiterer Beitrag von Pro Manager:
http://www.pro-manager.de/home/artikel/marktplatz/0/0/2202/Die_Deutschlandakte.htmlHans Herbert von Arnim, so der Hessische Rundfunk, »hat sich die Freiheit genommen, radikal zu denken, zu beschreiben und Alternativen zu entwickeln.«
Das jetzt im C. Bertelsmann erschienene »Schwarzbuch Deutschland« beleuchtet Themen wie Parteienpatronage, überbordende Bürokratie, gleich geschaltete Medien, Justiz unter dem Einfluss der Politik sowie Großunternehmen, in denen Korruption zum alltäglichen Geschäft gehört: Es ist wirklich etwas faul in unserem Staate, und der Fisch stinkt vom Kopf her.
Die politische und wirtschaftliche Klasse agiert zunehmend im kontrollfreien Raum und im Zweifel eher im eigenen als im öffentlichen Interesse. Hans Herbert von Arnim lässt anhand einer langen Reihe von Missbrauchsfällen aus Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Gesellschaft ein ganzes System von Auswüchsen und Defiziten sichtbar werden. Sein Schwarzbuch Deutschland soll aufrütteln, bevor unsere Demokratie dauerhaften Schaden nimmt.
Horst Grenz, Leiter des Flensburger Instituts50plus: »Das von Hans Herbert von Arnim vorgelegte Buch bestätigt Zweifel an der herrschenden Ordnung. Diese Deutschlandakte beschreibt, was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun. Wir sollten deshalb besser hinschauen, einen kritischen Journalismus einfordern, politische Teilhabe verwirklichen