offener Brief Kanzlerin 18.12.2007

offener Brief Kanzlerin 18.12.2007

Warum also ist das Versagen der Eltern schwer feststellbar und darzulegen?

Düsseldorf, 18.12.2007

Offener Brief Verteiler Listen Presse

Bundeskanzlerin Deutschland - Dr. Angela Merkel

Kopie an

Bundespräsident Horst Köhler

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer MdL Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt

Dr. Jürgen Rüttgers, MdL Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Stefan Dietrich Frankfurter Allgemeine Zeitung

Warum also ist das Versagen der Eltern schwer feststellbar und darzulegen?

Sehr geehrte Frau Merkel,

nicht enttäuscht bin ich über eines, nämlich, dass Sie dazu aufrufen, das Grundgesetz (GG) nicht zu ändern. Jedoch auf den Treppenwitz der Änderung des Grundgesetzes, um dieses mit Kinderrechten anzureichern, komme ich gleich noch zu sprechen.

Sehr enttäuscht bin ich allerdings, dass Sie wiederum nicht auf mein letztes Schreiben vom 29.11.2008 geantwortet haben. Immerhin handelte es sich dabei wiederum um eine weitere, beachtliche, schonungslose Analyse zur Institution Jugendamt, genauso, wie mein unbeantwortetes Schreiben vom 22.11.2006 unter dem Titel „alles was nicht auf der Agenda steht“ das Jugendamt.

Aufrichtig enttäuscht bin ich, dass Sie den Art. 17 GG nicht beachten und nicht antworteten. Ein Mindestmass an Höflichkeit hätte ich erwartet. So dokumentiere ich weiter. Selbstredend haben sich auch die zuvor einkopierten Ministerpräsidenten nicht gemeldet, in deren Bundesländer die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen seit Jahren nicht geheilt werden.

Bevor ich nun wiederum einsteige in die Jugendamtsachterbahnfahrt und Sie in die Grund- und Elefantenrechte ja, Sie haben richtig gelesen es wird um Elefanten gehen - entführe, will ich meinen besonderen Dank Herrn Stefan Dietrich von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für seinen Artikel Kinderrechte im Grundgesetz - Spirale nach unten vom 13.12.2007 [1] aussprechen. Endlich mal jemand der, der politischen Klasse, den Herrschaften beginnt, die Leviten zu lesen.

Zu den wesentlichen Zitaten von Stefan Dietrich aus dem FAZ-Artikel vom 13.12.2007. [2]

(Zitat)

In der Familienpolitik dreht sich seit Jahrzehnten eine Spirale nach unten: Mit der Kinderzahl steigt das Armutsrisiko, mit der Armut der Druck auf doppelte Erwerbstätigkeit, mit der Doppelbelastung die Gefahr der Vernachlässigung der Kinder, mit der Zahl der „Problemkinder“ der Wunsch nach öffentlicher Betreuung. So hat die Politik die Probleme geschaffen, die sie zu lösen vorgibt.

Ingrid Sehrbrock, die stellvertretende Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, hat es gerade wiederholt: „Ziel muss in der Tat sein, dass der Besuch von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen verpflichtend wird. Aber man kommt nicht in einem Schritt dahin.“ In diesem Umfeld würde sich auch Margot Honecker wohl fühlen.

Es droht die Verstaatlichung der Kinder

An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?

Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.

(Zitat Ende)

Leider hat Dietrich jedoch vergessen, auf Hitler hinzuweisen, der sich ob solcher Entwicklungen auch heute noch wohl entzückt fühlen würde.

Gerade gegen solche Exzesse (eines ganzen Volkes Hitler alleine reichte da nicht) und dem Halbwissen, was Deutschland über das Dritte Reich immer noch erfolgreich verdrängt, mit Hilfe von öffentlich rechtlichen bestellten Großinquisitoren a la Johannes B. Kerner im Scheiterhaufeneinsatz gegen Eva Herman, wurde in Art. 6 GG Abs 2 ja formuliert tut mir leid für den Ausdruck ich habe wieder die Arschkarte gezogen, weil ich zuerst die Autobahn erwähnte:

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Wie Sie, sehr geehrte Frau Dr. Bundeskanzlerin, ja lesen können, steht hier nichts davon drin, dass die Staatsorgane die Erziehung übernehmen sollen oder gar können. Auch, wenn sie es grundgesetzwidrig tun, seit mindestens 1992, können sie es nicht. Das erfahre ich jeden Abend, insbesondere durch grundgesetzwidrige Aktion eines nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agierenden Jugendamtes.

Genau dieselbe Zielrichtung haben die „Kopfnoten der Schule“, die trotz Einführung durch eine farblose Schulministerin jetzt erst in NRW diskutiert werden. Bitte dringend an dieser Diskussion beteiligen. Mir liegen Beweise aus Bayern vor - wo die Kopfnoten schon eingeführt sind. Dort hat ein Schüler für seinen Vortrag eine B-Note bekommen und die Schülerin an einer anderen Schule für exakt denselben Vortrag ein A-Note. Hier wird Angepasstheit statt Selbstbestimmtheit geprüft und wer nicht konform ist, kommt ins Heim oder Pflegefamilien. Und die Eltern zahlen für solche Experimente. Das ist kein Schwarzmalen, sondern so wird es nach aller Erkenntnis, die mir vorliegt kommen und deshalb müssen diese Dinge öffentlich diskutiert werden.

Treppenwitz der Geschichte Einführung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (KRK). Die FTF irrt gewaltig, dass die KRK eingeführt sei.

„Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will das kommende Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder nutzen, um den Kinderschutz in der Praxis zu verbessern. Nach den Vorstellungen der Kanzlerin soll eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder eingeführt, der Datenschutz gelockert und die Kompetenz der Jugendämter gestärkt werden“, titelte die FTD heute.

Jedoch, anhand eines 50 seitigen Dokumentes eines Falles kann ich Ihnen beweisen, dass das nichts nützt, wenn Staatsorgane Kinder untersuchen, es nützt teilweise nicht mal etwas, wenn Ärzte tätig werden. Bewiesen wird meine Behauptung durch die Todesfälle, denn dort war überall das Jugendamt dabei. Man braucht dazu auch intelligent ausgebildeten Menschen. Die scheinen wegen Pisa schon vollständig ausgefallen und wie wir von Politikern hören, sind die Eltern daran schuld. Klar, wer sonst. Warum brauchen fast alle Kinder Nachhilfeunterricht neben der Schule? Spätestens durch den Einsatz des Jugendamtes wurden und werden Untersuchungen zu Makulatur und der Datenschutz ist schon lange mit diesen Herrschaften außer Rand und Band, wie auch Kontrolle geraten. Wohlweislich haben Politiker keine Strafbarkeit eingeführt für diese Vergehen. In einer Stadt in NRW wurde ein Schüler gemobbt von Mitschülern: man steckte ihn in den Abfallcontainer als harmlose Demonstration. Die zu Hilfe gerufenen Lehrer sorgten dafür, dass er jetzt mit Hilfe des Jugendamtes im Heim steckt. Als ihn die Heimmitarbeiter traktierten, er käme nie mehr nach Hause, ist er geflohen. Jedoch, er wurde wieder eingefangen. .Was ein Irrsinn!

Kompetenz kann man nicht stärken, sondern man hat sie entweder oder man sie nicht erworben. So einfach ist das. Sorgen Sie mal bitte dafür, dass die Menschen im Jugendamt ordentlich ausgebildet werden, dass vergaß Herr Wiesner nämlich. Doch das reicht lange nicht, denn es sollten auch sozialhelfende, demokratisch gebildete Mitarbeiter sein, von denen es zu wenige gibt.

Nie in meinem Leben sah ich mehr gefälschte Akten, wie im Jugendamt und ich sah schon viele Akten. Nun gut, die übliche Praxis solcher Meldungen an die Staatsanwaltschaft, ist die Einstellung der Strafverfolgung, denn Jugendamtsmitarbeiter können offenbar schon dem Gesetz nach unwahre Tatsachen behaupten, soviel sie wollen. Sie werden von § 153 StGB geschützt. Dazu erreichte mich folgende Meldung:

(Zitat) Ja, Jugendämter DÜRFEN lügen, bis sich die Balken biegen, und das völlig straffrei. Das habe ich schriftlich von der StA am LG Frankfurt und der GenStA am OLG Frankfurt. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde abgelehnt, weil der Tatbestand nicht strafbar ist. Die Bescheide habe ich noch.

Der Petitionsausschuss des Bundestags lehnt die Änderung des § 153 StGB ab, um "das Strafbarkeitsrisiko der Jugendamtsmitarbeiter nicht zu erhöhen". Von Kindeswohl ist in dem ganzen Bescheid keine Rede. Dabei ist klar: Wenn jemand vor Gericht absichtlich die Unwahrheit sagt, tut er das in der Absicht, ein Verfahren in eine bestimmte Richtung zu lenken. Es kann aber niemand behaupten, das könne auch im Interesse der Kinder geschehen, denn für die ist es gerade wichtig, dass sie dorthin kommen, wo sie TATSÄCHLICH am besten aufgehoben sind. Jede Entstellung der Tatsachen widerspricht also dem Kindeswohl.

Weil ich nicht glauben konnte, dass Falschaussagen von Jugendamtsmitarbeiter tatsächlich straffrei sein sollten, habe ich es mir von 3 (drei!) Professoren für Strafrecht bestätigen lassen.

Dem steht auch nicht entgegen, dass Behördenmitarbeiter als Zeugen vernommen werden können. DANN können sie wegen uneidlicher Falschaussage bestraft werden. Allerdings ist das Jugendamt ja gerade KEIN Zeuge. Das haben die höchsten Gerichte immer wieder unterstrichen.

Die einzige mir zurzeit bekannte Möglichkeit (die auch von den Strafrechtlern bestätigt wurde) wäre, die Jugendamtsmitarbeiter unter Eid aussagen zu lassen. Das muss aber beantragt werden, und da spielt kein Richter mit.

(Zitat Ende)

Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Diesem Umstand schenke ich besondere Beachtung. Im EU-Parlament, unter tätigem Einsatz ihres mutmaßlich gewissenlosen CDU-Parlamentariers Wieland, der schon Aufsehen erregte, weil er dort kundtat, dass Deutschland sich nicht an die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) halten müsse, wird eine ähnlich „demokratische“ Struktur aufgebaut, wie wir diese schon aus den Jugendhilfeausschüssen kennen, die bestimmen, was im Jugendamt passiert. Die Jugendhilfeausschüsse sind besetzt von Politikern und auch von den finanziellen Nutzern des Systems. Was daran demokratisch sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis vollständig. Nun soll also der völlig willkürliche Begriff „Kindeswohl“ und deutsche, undemokratische Organisation ausgerollt werden nach Europa. Alle Kinder Europas unter politischer Kontrolle? Die EMRK ist ein deutsches Bundesgesetz, auch wenn es nicht beachtet wird u.a. in Sachsen-Anhalt und NRW. Und trauen Sie sich, lesen Sie mal was ihre Justizministerin auf Ihrer Gesetzesplattform so als Orientierung anbietet eine Verhöhnung des Bürgers, die schon beispielhaft ist. Lesen Sie selbst nach! [3]: Ebenso ist Justizministerin’s Antwort neulich auf meine Frage auf abgeordnetenwatch.de eine Verhöhnung, warum sie Urteile des Europäischen Gerichtshofes nur auf Englisch auf ihrer offiziellen Webseite einstellt. Sie hat wohl auch schon unter Pisa Folgen zu leiden und vergaß, dass sie auf der Webseite beim Europarat schon jede Menge ins Deutsche übersetzen ließ. Sie behauptete gegenteilig, dass sie dies machen würde, weil die offizielle Sprache des Gerichtes verwendete würde. Für wie dumm werden denn die Bürger hier gehalten von ihren Angestellten? Und natürlich beobachten wir auch das Agieren von Frau Jäger und den „HIWIS“ beim EGMR.

Treppenwitz der Geschichte die Kinderrechtskonvention der UN sei in Deutschland eingeführt. [4]

Wer dem Internetlink folgt erlebt die Realität. Die UN-Kinderrechtskonvention ist wegen einer Weigerung der Bundesländer kein deutsches Gesetz geworden und damit besitzt sie keine Gültigkeit und dient als Vorwand für die Einführung von Kinderrechten in Europa, wie wir es jetzt nachlesen können auf der EU-Webseite. Die Ministerpräsidenten haben Angst vor den ausländischen Flüchtlingskindern. Abgesehen davon, sind Kinder ja auch Menschen und deshalb gelten die Grund- und Menschenrechte des Grundgesetzes natürlich auch für die Kinder, auch wenn diese den Jugendämtern egal sind. Ich befürchte, die meisten Mitarbeiter kenne weder die EGMR, noch die UN-KRK, wahrscheinlich noch nicht mal das Grundgesetz. Das wird die Realität sein. Ich habe noch nicht festgestellt, dass ein Jugendamtsmitarbeiter dafür gekämpft hätte. Willkür, wo man hinpackt.

Nach dieser notwendigen Vorbesprechung, zum Hauptthema:

Versagen der Eltern schwer feststellbar und darzulegen! Die Bundesregierung [5] plant eine Änderung des Grundgesetzes und Paragrafen des BGB im Zusammenhang mit einer gesetzesunbestimmten sogenannten Kindeswohlgefährdung. Gesetzesunbestimmtheit deutet immer im Hohen Maße auf Willkürlichkeit hin. Willkürlichkeit ist ein irrationales Element, welches nicht zulässig ist. Eine Arbeitsgruppe „einschlägiger Experten“ hat dafür ein Votum abgegeben. Nach den Feststellungen der Arbeitsgruppe ist das

„elterliche Erziehungsversagen" in § 1666 Abs. 1 BGB und die Kausalität zwischen diesem Erziehungsversagen und der Kindeswohlgefährdung für die Jugendämter und Familiengerichte in der Praxis zum Teil schwer festzustellen und darzulegen.“ [6]

Weil die Kausalität schwer festzustellen und darzulegen sei, müssen das Grundgesetz und der entsprechende BGB-Paragraf geändert werden. Diesen Satz müssen sich alle Menschen, die Kinder haben oder noch welche bekommen wollen sehr lange durchlesen. Entweder beschließen sie umgehend auszuwandern oder niemals Kinder zu bekommen. Wir müssen uns fragen, ob diese Menschen, die solche Entscheidungen treffen, schlicht zu dumm sind, was die Bundesregierung schon dem Petitionsausschuss in Brüssel zur Abschaffung der Institution der Jugendamt zugestanden hat oder sie können einfach schlicht nicht schreiben, infolge des Pisa-Versagens der Schulbehörde. Der schiere Machthunger kann hier jedoch auch die treibende Kraft sein.

Ich zeichne mal ein brutale Metapher:

weil die Kausalität zwischen Fahrversagen im Straßenverkehr und der Erwachsenenwohlgefährdung in der Praxis durch die Polizei schwer festzustellen und darzulegen ist, kann bei einem entsprechenden Geistesblitz eines Polizeibeamten dem Fahrer sofort der Führerschein und das Fahrzeug entzogen werden, unter gleichzeitiger Aberkennung aller Grund- und Menschenrechte.

Kommunikativ basierte diese Arbeitsgruppe auf verschiedenen Fällen von toten Kindern, u.a. dem Fall Kevin Bremen. Dort war, wie wir heute wissen, das kollektive Versagen des Bremer Jugendamtes im Falle eines Drogenabhängigen festzustellen. Ein kleines Kind war trotz Jugendamts-Überwachung tot im Kühlschrank gelandet, wie 190 andere im selben Jahr zu Tode kamen. Warum nun dieses Versagen eines Staatsorgans die Familien und noch viel schlimmer mehr als 25.000 Kindern pro Jahr zerstören darf, sind unbegreifliche Entwicklungen für den Bürger, der sich mit der Materie beschäftigt.

Jugendamt darf nun selber Gutachten schreiben. Geradezu apokalyptisch wird sich die weitere geplante Gesetzesänderung auswirken. Jugendamtsmitarbeiter sollen dann eigene Gutachten vorlegen können. Der Ausbildungsstand der Dipl. Soz. Pädagogen ist so schlecht, dass alle, die davon betroffen werden eine Katastrophe erwarten dürfen. Die bisherigen Gutachten von „Fachleuten“, haben ebenfalls Endzeitzüge angenommen und stehen keinesfalls auf einer irgendwie gearteten wissenschaftlichen Grundlage. Selbst unter Qualitätsmanagementgesichtspunkten stellte der irische Militärrichter Peter Briody bei einer Durchsicht von acht Gutachten ein einziges fest, welches Qualitätsanforderungen genügte. Es wurden simpelste Dinge geprüft, wie beispielsweise: hat der Richter einen klaren Auftrag erteilt? Hat der Gutachter den Auftragstext verstanden oder etwas völlig anderes geprüft, usw. usw.. Jedoch, es geht in dem 24 Mrd. EUR Markt schlicht um Geld. Gutachten mit Einzel-Volumen von EUR 15.000 sind bekannt. Darüber wird weiter zu berichten sein.

Grund- und Elefantenrechte. Ein weiteres Beispiel aus dem Tierleben, soll nun dem Leser die Thematik näher bringen. Ich war am vorletzten Oktobersonntag mit meiner Frau im Kölner Zoo. Dort gibt es ein neues Elefantenhaus und eine kleine ansehnliche Elefantenherde nebst zwei kleinen, herzigen Elefanten. Der ältere kleine Elefant, geboren im März 2006 heißt Marlar die Blume. Marlar [7] ist ein neugieriges, lebhaftes und sehr selbstständiges Jungtier. Ihre Mutter Khaing Lwin Htoo musste im Dezember 2006 wegen eines nicht therapierbaren Blasenvorfalls eingeschläfert werden. Seitdem kümmern sich die thailändischen "Tanten" um Marlar. Der andere im Mai 2007 geborene Elefant heißt Maha Kumari - Große Prinzessin. [8] Maha Kumari ist ein hoch gewachsenes Jungtier. Sie ist sehr selbstständig und hält sich oft in der Nähe der thailändischen Tanten auf. Ja, man hätte es noch besser erklären können, dass der Name einer Nepalesischen Göttin entlehnt wurde. Das dazugehörige kleine (lebende) Mädchen wird übrigens als lebende Göttin verehrt, bis zur ersten Menstruation.

Wer nun nachvollziehen will, was denn die Grund- und Elefantenrechte der Elefanten sind, die vorhanden waren, lange bevor ein „Elefantenstaat mit Elefantenpolitiker“ entstand, der möge sich einmal die Szene bildlich vor Augen führen. Den Elefanten war kalt geworden und sie scharten sich um die zwei Kleinen, damit denen nichts passierte und warteten darauf, dass die Wärter endlich das Tor aufmachten. Nun kam plötzlich die Eingreiftruppe vom Elefantenjugendamt, die schon pflichtschuldig festgestellt hatte, dass die Elefanten das Elefantenkindeswohl gefährdeten, nicht so reinlich waren und auch der Kühlschrank leicht verdreckt war, ebenso hatten die Vögel, die gerade kurz einquartiert worden waren ein wenig Dreck hinterlassen. Nun versuchte also die Elefantenjugendamtstruppe den zwei kleinen Elefanten Marlar und Maha Kumari habhaft zu werden. Das Fernsehen war auch schon da und versuchte die bewegten Szenen im Bild und Ton festzuhalten. Sie können sich das sicher lebhaft vorstellen. Die anschließende Fernsehsendung, der katastrophal geschnittenen Szenen hatten Massen von Zuschauern angesehen, der Zoo kollabierte unter den einstürmenden E-Mails aller Schützer der Grund- und Elefantenrechte. Der Zoodirektor machte mit Hofberichterstattung eines gedungenen Journalisten und einer mit 250.000 EUR gespickten einstweiligen Verfügung den Sender mundtot. So als ob der Fall nie passiert wäre. Im Ergebnis verteidigten die Elefanten das ungeheuere Ansinnen des Elefantenjugendamtes erfolgreich. 10 Dipl. Soz. Elefantenpäds. mussten im Krankenhaus behandelt werden. Merke: vergreife dich nie als Elefantenjugendamt an den kleinen Elefanten!

Interessant war auch, dass die kleinen Elefanten nur mit einem Augenbalken hätten gefilmt werden dürfen, wohin gestern Abend, ich glaube es war bei RTL, ein Bayerisches SOS-Kinderdorf alle Kinder ohne Augenbalken zeigen durften. Eine weitere Webseite wurde, weil die Grosseltern gegen staatliche Willkür mit dem versteckt gezeigten Bild protestierten, von der Firma Strato einfach abgeschaltet. Gegen den Großvater ermittelt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Ein weiterer Irrsinn!.

Und Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, dürfen solche Dinge bitte auch sehr aufmerksam mit beobachten. Die politische- und Justizstruktur Deutschlands ist, dass Sie keine Instrumente für die Bürger schaffen, dass solcher Irrsinn gestoppt wird. Oder gedenken Sie stärker als die Bürger zu sein, die sich erst beginnen zu formieren?

Elefanten beim Jugendamt? Wie der geneigte und informierte Leser feststellen kann, hätte in diesem Fall die Familie und die Kinder keine Chance gehabt. Die Kinder säßen in getrennten Heimen und Pflegefamilien und die Eltern würden ob der Ungeheuerlichkeit des drakonischen Eingriffs langsam aber sicher zerbrechen, wie die Kinder. Es würde ihnen gehen wie den ca. 131.000 Kinder und ihren Eltern, die alleine im Jahre 2005 ihre Kinder an Heime und Pflegefamilien verloren haben. Täglich werden ca. 70 Kinder den Eltern entzogen. Die Jugendämter sagen, die Richter haben es entschieden, jedoch vorbereitet und exekutiert haben das Jugendämter. Natürlich gibt es Fälle, wo Eltern davor geschützt werden müssen, dass sie ihren Kinder leid antun. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass diesen Familien zu helfen ist. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Das Jugendamt kümmert sich schlecht um die Kinder, die dann später in 20 Jahren herumirren und ihre vermeintlich tot gesagten Eltern suchen und die Eltern oder Verwandten, sind den Jugendämtern vollkommen egal, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen.

Gesetzliche Basis des Jugendamtes - strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes

(Zitat)

„Das Doppelmandat von Beratung und Kontrolle erzeugt Misstrauen, das gerade die Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen verhindere. Dieser Diskurs dauert bis heute an. So sollen vor allem in kindeswohlgefährdenden Situationen Eltern nicht noch zusätzlichen Druck durch Repressionen des Jugendamtes erfahren, sondern ihr Vertrauen gewonnen und mit Ihnen gemeinsam und ihrem Kind nach Veränderung gesucht werden. Im KJHG geht es also nicht mehr „um die (reaktive) Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung oder die Rettung von Kindern vor dem gefährdenden Einfluss Ihre Eltern...“ sondern darum das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und darüber mit ihnen an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten (vgl. Wiesner, Reinhard, u.a., 1995: a.a.O. S. 27 ff). Dort, wo Eltern in Verlaufskurven und Orientierungskrisen gefangen (Misshandlung) und nicht mehr in der Lage sind, ist auch eine repressive Intervention nicht nur erforderlich, sondern hilfreich. Die Herausnahme des Kindes in solch extrem zugespitzten Krisen legitimiert sich darüber, dass nicht nur das Kind vor seinen Eltern, sondern der betroffene Elternteil vor sich selbst geschützt werden soll. Es soll verhindert werden, dass sie unbedachte, strafrechtlich folgenreiche Handlungen begehen, die sie am nächsten Tag möglicherweise bereits bereuen würden.

Die Studie kommt an dieser Stelle zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis. Die Praxis der Jugendhilfe, so scheint es, ist noch erheblich von der Umsetzung des neuen gesetzlichen Leitbildes der Jugendhilfe entfernt.“ [9]

(Zitat Ende)

Prof. Dr. Heinrich Kupffer: Dieses Zitat ist eines der bemerkenswertesten, die je gemacht wurden. Der unvoreingenommene Leser erkennt, dass es sich um eine andere Zeit handeln muss. Erst wenn er selbst betroffen wird - beginnt er aufzuwachen und stellt fest, dass er im hier und heute angekommen ist. Willkür hat die Regentschaft über die Duodezfürstentümer übernommen. Alle sind eng verwoben, so wie der Richter Bacht-Ferrari aus Kleve, der seinen Kollegen aus dem Jugendhilfeausschuss Kleve, als eingesetzter Verfahrenspfleger erkennt, was „Recht“ ist, für das Kind, welches jetzt ebenfalls im Heim sitzt.

(Zitat)

[...] Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“ [10]

(Zitat Ende)

BERT STEFFENS Andernach formulierte eine weitere vernichtende Kritik am 16.05.2007 unter dem Titel:

Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familiengerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter.

Aus dem Inhalt:

Die in Deutschland geübte Rechtspraxis der „halben Dienstherrngewalt“ aus nicht vorhandener Fachaufsicht gegenüber Beamten der Jugendämter, verstößt gegen das Grundgesetz, das BRRG und damit auch gegen das (jeweilige) LBG. [11]

Mein Kommentar: damit haben wir den Beweis, dass das Jugendamt eine illegale Behörde ist, die der sofortigen Schließung bedarf. Dieses System hat sich genauso ungut eingeschliffen, wie viel andere, die unter stärkster Kritik stehen, beispielsweise von von Arnim, dem Rechtslehrer aus Speyer

Kindeswohl und Grund- und Menschenrechte Zum Thema Kindeswohl gibt es eine der wichtigsten Arbeiten von Tatjana Lausch: http://www.soz-paed.com/diplom/diplom.html Dort wird einem die Willkürlichkeit und Unbestimmtheit vor Augen geführt.

Ebenfalls wird der Willkürbegriff Kindeswohl angeführt, dieser ist genauso Willkürlich, wie unbestimmt und findet seine Spitze nur in der Würde des Menschen in Art. 1 GG. Lassen Sie mal nachdenken, was diese Würde denn ist und lassen Sie uns nachdenken, wie derjenige bestraft wird in Ausübung seiner Organmacht, Menschen verletzend bis hin zur Folter (siehe Dr. Etzel München - Selbstmord der Polizistin). Sie werden dafür keine Strafe finden. Papierclowns.

Geschichtlicher Exkurs. die Väter und die Mütter des Grundgesetzes wollten eine astreine Demokratie. Dazu zwei Gedanken: zunächst müssen die Menschen das ja wollen. Obrigkeitsstaatliche Unterwerfung und Beherrschung von Duodezfürsten auf kommunaler Ebene sind da sehr hinderlich. Denn die Wirkung dieser zwei zentralen Sätze zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes Art. 6, die haben wir schon wieder:

Beide Vorschriften wenden sich gegen die in der nationalsozialistischen Zeit immer starker geübte Praxis, die Kinder dem erzieherischen Einfluß der Eltern zu entziehen und an dessen Stelle die staatliche Erziehung treten zu lassen. Die Ietztere Bestimmung gewährt zugleich den nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart so notwendigen Schutz gegen die Verschleppung von Kindern.

(Zitat von http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm)

Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse "Gewaltenverschränkung" wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.

(Zitat Ende)

Erstfassung

(23.5.1949)

Geplante Änderung

Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Art 6

"Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen". [12]

[weitere bislang existierende Absätze]

(Zitat von http://www.gewaltenteilung.de/grundrechte.htm )

Die Bestimmung, die den Charakter eines echten Grundrechts hat, versucht den schon in der Weimarer Verfassung ausgesprochenen Gedanken klarer zu gestalten und ergänzt ihn durch die Regelung des Absatzes 3. Beide Vorschriften wenden sich gegen die in der nationalsozialistischen Zeit immer stärker geübte Praxis, die Kinder dem erzieherischen Einfloß der Eltern zu entziehen und an dessen Stelle die staatliche Erziehung treten zu lassen. Die Ietztere Bestimmung gewährt zugleich den nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart so notwendigen Schutz gegen die Verschleppung von Kindern..

(Zitat Ende)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, als unsere Angestellte, auch wenn wir Sie nicht legitimiert haben, entsprechend Art. 20 GG, sei Ihnen zugerufen: es gibt viel zu tun, um die Willkür zu stoppen.

Sturm sähen und Orkan ernten. Es soll nicht so sein, dass Sturm gesät wird, aus wirtschaftlichen Erwägungen und zur Stützung der Willkür und Sie müssen dann unvermutet mit einem Orkan aufwachen. Wir werden es immer herausbekommen, wenn Sie versuchen über die EU Gesetze über Ihre Gewährsleute zu implementieren, wie es jetzt mit dem Vorratsdatenspeicherungsgesetz versucht wurde und wie wir es mit der LIBE-Organisation wieder sehen. Wir sind immer sehr wachsam und werden Ihnen auf den Fersen bleiben.

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer

Wildenbruchstrasse 107 D-40545 Duesseldorf-Oberkassel

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Tel: +49 (0)211 296652

Fax +49 (0)211 9542034 Mobil: +49 (0)172 2043664

Skype franzja

mailto: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. http://www.franz-romer.com/

http://www.Riff-theBand.de/

http://www.Kindesraub.de/

Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.

Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre. German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.


Weitere Quellen:


[1]

http://presseblog.blogger.de/stories/995155

[2]

http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~E32902B6743024BDF81B55A1246815821~ATpl~Ecommon~Scontent.html

[3]

http://www.gesetze-im-internet.de/mrk/BJNR206860952.html

[4]

http://www.gesetze-im-internet.de/krk und

[5]

Eine völlig verwirrte Bundestagsabgeordnete schrieb neulich: „der Gesetzgeber (Legislative und Exekutive)“. Diese Art ahnungsloser Menschen gehört nicht in den Bundestag!

[6]

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html

§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.

(3) Das Gericht kann Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge ersetzen.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

[7]

http://www.zoo-koeln.de/index.php?id=1264 und http://www.zoo-koeln.de/uploads/pics/Marlar_01.jpg

[8]

http://www.zoo-koeln.de/index.php?id=1574 und http://www.zoo-koeln.de/uploads/pics/Maha-Kumari_01.jpg

[9]

Josef Faltermeier fasst in seinem richtungweisenden Werk „Verwirkte Elternschaft?“, 2001, auf den Seiten 202 ff seine, von mir getragene Sicht des Jahres 2001 zusammen, die an Aktualität auch heute leider ganz und gar noch nichts eingebüsst hat:

[10]

Der Diskurs, in den das Jugendamt geraten ist, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ Dilemma und Praxis der Jugendämter mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Quellen - siehe unten.

"epd Dokumentation 6/97">epd Dokumentation 6/97

"Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f

[11]

Unter „halber Dienstherrngewalt“ sind Bescheide und ein weiteres Handeln von Beamten der Jugendämter in ihrer rechtlichen Wirkung nichtig, weil grob gesetzeswidrig: Solches Tun findet außerhalb des Grundgesetzes und der Beamtengesetze statt.

Wirkt bei Beamten zu einem wesentlichen Teil keine Dienstherrngewalt, fehlt es überhaupt an einem Dienstherrn i. S. d. BRRG oder eines LBG; dies auch dann, wenn der Dienstherr dies ausdrücklich duldet.

Die oberste Dienstbehörde haftet (siehe § 839 BGB und neueste Rechtsprechung des EuGH) für Schäden und Rechtsverletzungen, die aus solch grundgesetzwidrigen und gegen Beamtengesetze verstoßenden Handlungen ihrer Beamten, wie auch der sonstigen Mitarbeiter entstanden sind.

Alle Tätigkeiten von Richtern, die vom Art. 92 S. 1 GG abweichen, wie auch die entsprechenden gesetzlichen Normen oder Geflogenheiten, sind grundgesetzwidrig, also nichtig.

Ein Verfahrenspfleger, sei es ein Psychologe oder Sozialpädagoge, ersetzt vor Gericht keinen speziellen, unabhängigen Kindesanwalt. Zum kompletten Artikel: http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=44

[12]

http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-650-5984--f75775.html#frage75775

22.10.2007 Antwort von Anette Kramme

Sie stellen richtig fest, dass die SPD eine Grundgesetzänderung zur Stärkung des Kindeswohles plant und befürwortet. Dieser Vorstoß wird von einem breiten Bündnis aus Politik, Gesellschaft und Verbänden getragen, namentlich dem Kinderschutzbund, UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Bayerischer Elternverband, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc. Auch Unionspolitiker wie Annegret Kramp-Karrenbauer (Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Kultur in Saarland) oder Michaela Noll unterstützen das Anliegen.

Ausgangspunkt der Debatte in Deutschland waren Art. 24 der EU-Grundrechte-Charta und insbesondere die UN Kinderrechtskonvention, die diverse Rechte von Kindern formuliert und in Art. 4 den Staat auffordert, "alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen".

Nach meinem Dafürhalten zählt dazu auch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung. Vergangene Woche wurde in der SPD-Fraktion dazu ein entsprechender Beschluss gefasst. Angedacht ist eine Änderung des Art. 6 GG, der künftig lauten soll:

"Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen".

Welche praktischen Folgen für Kinder, Eltern und Staat sich aus einer solchen Änderung ergeben, hängt vom genauen Wortlaut ab. Obiges Zitat stellt einen Beschluss der SPD-Fraktion dar. Die CDU betont zwar die Bedeutung von Kinderrechten, zögert aber bei der Übernahme der konkreten Formulierung. Es ist davon auszugehen, dass Änderungen am Wortlaut seitens des Koalitionspartners angestrebt werden.

Nachfolgend kann ich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur grob umreißen, aus welchen Gründen die SPD die Aufnahme von Kinderrechten in Art. 6 GG befürwortet. Wir Sozialdemokraten sind von dem symbolischen und sachpolitischem Wert einer solchen Initiative überzeugt. Auf der sachpolitischen Ebene kommt der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aus drei Gründen Bedeutung zu.

Erstens werden Kinder erstmals explizit Träger von Rechten, statt immer nur ,mitgedacht´ zu werden bei allgemeinen Erwägungen in Art. 1 und Art. 2 GG. Das Elternrecht hingegen ist in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 verfassungsmäßig garantiert. Aus Art. 6 Abs. 3 ergibt sich bisher die Eingriffsnotwendigkeit des Staates nur dann, wenn Erziehungsberechtigte versagen oder Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. In der Praxis kann jedoch das Kindeswohl bereits tangiert sein, wenn keine akute Gefährdung vorliegt. In der bisherigen Fassung des Grundgesetzes sind die Rechte der Kinder deshalb nach meinem Dafürhalten gegenüber der Institutsgarantie der Elternrechte benachteiligt.

Das heißt jedoch -- um Ihre Bedenken gegenüber einer staatlichen Bevormundung der elterlichen Sorge aufzugreifen -- nicht, dass Eltern in ihrem Erziehungsauftrag beschränkt werden. Vielmehr soll durch die Grundgesetzänderung deutlicher als bisher klargestellt werden, dass Kinder einen besonderen Schutz benötigen, der uns alle verpflichtet und eine Abwägung zwischen Eltern- und Kinderrechten erfordert.

Zweitens wäre der Staat bei einer Verankerung des Rechts auf Förderung und Schutz des Kindes künftig nicht nur aufgerufen, sondern verpflichtet, diesen Anspruch einzulösen. Die Grundgesetzänderung würde dazu führen, dass wir die Bedürfnisse von Kindern bei allen politischen Entscheidungen stärker berücksichtigen müssten (z.B. im Baurecht beim Bau von Kindergärten, Kinderkrankenhäusern etc.). Gesetze, die dem Wohl der Kinder entgegenstehen, könnten Objekt einer Verfassungsklage werden. Der Staat wird damit nicht zum Vormund der Kinder, sondern könnte seine Wächterfunktion besser wahrnehmen.

Drittens erhalten Kinder durch eine Verankerung ihrer Rechte eine stärkere Stellung in gerichtlichen und behördlichen Angelegenheiten, erweiterte Partizipationsrechte etc. Wie weit diese Rechte gehen würden, hängt von der exakten Formulierung des angestrebten Art. 6 GG ab.

Darüber hinaus wird auf einer eher symbolischen Ebene darauf gehofft, dass die Grundgesetzänderung die Kinderfreundlichkeit in Deutschland positiv beeinflusst bzw. die gesellschaftliche Sensibilität gegenüber jeglicher Form der Missachtung des Kindeswohls stärkt. Nicht nur die mediale Debatte um den Änderungsvorstoß hat eine breite gesellschaftliche Resonanz ausgelöst. Auch die öffentlich beklagten Fälle von Kindesmissbrauch und --vernachlässigung berühren die gesamte Gesellschaft.

Heute werden die Definition von und die Verantwortung für Kindeswohl de facto von der Zivilgesellschaft übernommen. Wenn ein Kind gesundheitliche oder sprachliche Auffälligkeiten zeigt, erhält das Jugendamt meist Hinweise von Nachbarn, Hausärzten oder Kinderkrippen. Dann kann es aktiv werden und mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern. Es steht zu hoffen, dass die angestrebte Grundgesetzänderung die öffentliche Aufmerksamkeit weiter stärkt.

Sehr geehrter Herr Meissner,

bei der geplanten Grundgesetzänderung steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Welche anderen gesellschaftlichen Gruppen und Verbände aus einer solchen Änderung ihren Nutzen ziehen könnten, wäre an dieser Stelle Spekulation. Doch selbst wenn einige davon finanziell profitieren, darf dies für uns kein Grund sein, uns im Kampf für einen besseren Schutz der Kinder aufhalten zu lassen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

MdB Anette Kramme