warum Irland die EU in eine Krise stürzt, trotz Black Bush Mill

warum Irland die EU in eine Krise stürzt, trotz Black Bush Mill

Exekutive Machenschaften und warum Irland die EU in eine Krise stürzt, trotz Black Bush Mill

was hat das mit dem Jugendamt zu tun? Gauweiler's Rettungsattacke!

Lehrstück aus der Demokratie Lissabon-Vertrag im Aus fehlende demokratische Strukturen sind der Grund wie bei den Richtern, die auch schon als Beute der Parteien Erwähnung finden und neue Aufgaben für Matthias Krupa von der ZEIT!

Franz J.A. Romer berichtet aus Düsseldorf, 02.07.2008

Dickköpfige Iren stürzen die EU ins Demokratiedesaster. Ahnungslose Mitglieder der gesetzgebenden Gewalt versuchen herumirrend ihre Unwissenheit vor Fernsehkameras zu verbergen. Peter Gauweiler rettet uns vor dem Moloch? Auslegungen zur EU-Dampfmaschine. Warum bezeichnet der Bundespräsident durch Prof. Dr. Stefan Pieper die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes als bedeutungslos? Handlungsunfähiges Deutsches Reich bekommt keinen Betreuer, warum wird es nicht liquidiert? Richter sind Beute der Parteien, allerdings schon lange. Zypries verdummbeutelt die Bürger: sie müssten die Gesetze nicht verstehen. Rechtsfortbildung durch NRW-Brille. Das Durcheinander der Politikverdrossenheit wird immer weiter angerichtet. Das System was dahintersteht: Hofberichterstattung von Matthias Krupa, Die Zeit!, gegen „Die Deutschlandakte“ von Hans-Herbert von Arnim. Grundgesetz versus gelebtes Grundgesetz. Neue Aufgaben für Matthias Krupa nötig!

Politkamarilla in Untergangsstimmung, Politiker irren herum:

für die Politkamarilla war es eine Art Weltuntergang: 860.000 Iren, dickköpfig, wie sie eben sind, stimmten gegen den sogenannten Lissabon-Reformvertrag. Irland scheint der einzige Staat, bei dem die Bürger noch irgendetwas mitzubestimmen haben. Man muss es nur mal etwas länger als fünf Minuten denken. Die politische Klasse hatte es fast geschafft. Alle Staaten der EU haben die Bürger nicht um Erlaubnis gefragt. Mit Ausnahme des kleinen Irland, David gegen Goliath. Und mein Lieblingswhiskey ist Black Bush! Mill.

Wir haben in der Vergangenheit erlebt, wie die Mitglieder des Bundestages in vollständiger Ahnungslosigkeit vor den Fernsehkameras herumirrten und nicht wussten, wie sie ihre Überraschung vor ihrem eigenen Unwissen verbergen sollten. Und jetzt haben die Exekutiven den Iren die Aufgabe gestellt, die Spielförmchen wieder schnellstens bis Ende des Jahres bereitzustellen. Im EU-Sandkasten soll es bitte ordentlich zugehen!

Die Meldungen von gestern sind relevant: Bundesverfassungsgericht bittet den Bundespräsidenten den Lissabon-Vertrag nicht zu unterzeichnen. Eifriges Nachlesen des Grundgesetzes erklärt nicht das Handlungsmuster. Dann sind die Polen ins „Off“ gesprungen: Der polnische Präsident Lech Kaczynski will das Abkommen von Lissabon nicht unterzeichnen. Obwohl seine Skepsis gegenüber Europa bekannt ist, überrascht er die EU und Polens Premier Donald Tusk mit diesem radikalen Entschluss. Zwei Wochen zuvor hatte Kaczynski sich noch als Anhänger des Reformvertrags ausgegeben. In Tschechien liegt der Vertrag allerdings wie in Deutschland beim Verfassungsgericht. Die tschechische Regierung besteht darauf, die Ratifizierung erst nach dem Richterspruch abzuschließen.

Wäre es nicht ein gute Idee, Wolfgang Schüble ausrücken zu lassen mit seiner Brigade?

Und dann irrte der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der sich dafür ausgesprochen hat, den deutschen Wählern ein Gesetzesinitiativrecht einzuräumen, wie es der Vertrag von Lissabon auf EU-Ebene vorsieht,. durch den Online-Spiegel und merkte an

- wohl zur Ehrenrettung -

"Ich verspreche mir von der verbesserten Möglichkeit zur Wahl konkreter Persönlichkeiten, dass sie langfristig dem Sinken der Wahlbeteiligung und allgemein der Politikverdrossenheit entgegenwirkt",

so Papier in einem Spiegel-Artikel. Nun stellt sich die Frage, wen meint Papier mit konkreten Persönlichkeiten? Sind die übrigen unkonkrete Persönlichkeiten? Was ist eine Persönlichkeit? Warum rettet Paper nicht den grundgesetzlich vorgeschriebenen Wahlmodus der unmittelbaren Wahl? Es bleiben uns als Bürger: Fragen über Fragen!

Schachtschneider, Murswiek und Gauweiler versuchen Deutschland zu retten, ob es gelingt?

Prof. Dr. iur. K.A. Schachtschneider und Prof. Dr. Dietrich Murswiek, die für Peter Gauweiler (MdB) eine Verfassungsbeschwerde ausarbeiteten, warnten vor dem Ungetüm, ebenfalls in Reden und Beiträgen. Wesentliche Punkte der fundamentalen Kritik sind folgende:

Die Bundesrepublik Deutschland sollte nach dem Willen der Exekutiven u.a. der EU übertragen:

Außen- und Sicherheitspolitik Verteidigungspolitik und der Durchführung militärischer Missionen

„Kampfeinsätze im Rahmen von Krisenbewältigung“

Militärische Terrorismusbekämpfung in Drittstaaten

Terrorismusbekämpfung im Innern

Asyl und Einwanderungspolitik

Angleichung von Rechtsvorschriften im Zivilrecht

Erlass von „Mindestvorschriften“ im Strafrecht oder Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft und Polizei.

Die EU hat Vorrang mit Richtlinie und Verordnung Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich deren Verfassungsrechts.

„Damit ist für die Deutschen der letztverbindliche Schutz des Grundgesetzes (wenn es heute noch einer ist) und der Schutz der Länderverfassungen durch die deutsche Exekutive und die deutsche Gerichtsbarkeit zur Disposition gestellt beziehungsweise. beseitigt. Die vorbehaltlose Zustimmung zu diesem Vertrage entmachtet nicht nur die gewählte Volksvertretung, sondern auch das Bundesverfassungsgericht und überträgt die Kompetenz zur verbindlichen Entscheidung aller das Verhältnis zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten betreffenden Kompetenzfragen dem Gerichtshof der Europäischen Union“, brachte es Peter Gauweiler auf den Punkt.

Durch diese vorbehaltslose Konzentration von Macht wird der europäische Staatenbund in einen kontinentalen Zentralstaat verwandelt, war das Ergebnis der Gauweiler Untersuchungen, der bereits die EU-Verfassung stoppte, wenngleich das Bundesverfassungsgericht keinen Beschluss fasste und sich in formale Untätigkeit hüllte, wie wir das als Bürger bestens kennen.

Nun stellen wir uns mal ganz dumm wat is denn ne EU-„Dampfmaschine“?

Mal so ein Beispiel: Die EU-Staatschefs (nennt sich Exekutive oder Ausübende Gewalt) treffen sich mit der EU-Kommission und stimmen so die wichtigsten Punkte der nächsten EU-Verordnungen und -Richtlinien ab. Dann „kippt“ die EU-„Dampfmaschine“ den Output bei den nationalen Parlamenten über die jeweiligen Regierungen ein, die oft genug alles noch verschärfen (Vorratsdatenspeicherung), und die nationalen Parlamente kommen in die Abnickrolle, weshalb jetzt verstärkt Kopfschmerzen drohen.

So könnten wir uns durchaus vorstellen, dass der Hessen-Koch, leicht genervt durch die ewigen Angriffe auf seine, bei Teilen der Bevölkerung als Willkürorgane empfundenen Jugendämter, die Nase voll hatte und mit seinem Küchenkabinett beschloss, nach Brüssel zu „rauschen“ und der EU-Kommission anzutragen, dass das sogenannte „öffentlich rechtliche“ Fernsehen in Deutschland seine gesendeten Filme nicht mehr solange im Internet zeigen dürfe. Schwupps, haben wir eine neue Verordnung, der die Ministerpräsidenten bereitwillig folgen. Sie wollen ja nicht so gerne, dass man all die sagenhaften Filme über die Aufdeckungsarbeit lange Zeit anschauen kann, obwohl wir Dummerchen, diese alle schon bezahlt haben. So könnte das Spiel gelaufen sein. Es handelt sich dabei um Machtspiele.

Warum das deutsche Reich, nicht bei den EU-Verhandlungen befragt wurde?

Ich bin fürwahr kein Anhänger des Deutschen Reiches, der Sachverhalt ist auch an anderer Stelle im Lawblog schon beleuchtet worden und auch in einem weiteren OLG Beschluss, jedoch liegt mir ein Schreiben des Bundespräsidenten vor, welches so einigen interessanten Zündstoff bietet. Das Schreiben datiert vom 27.01.2008 und ist unterschrieben von Prof. Dr. Stefan Pieper. Wörtlich können Sie sein Elaborat auf meiner Webseite oder hier am Ende dieses Artikels unter Quellen nachzulesen.

An dieser Stelle sind nun einfach Fragen an den Bundespräsidenten zu stellen zu Piepers bundespräsidialen Ausführungen, die es deutlich darstellen:

Was ist an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bedeutungslos?

Wenn das Deutsche Reich mangels Organisation nicht handlungsfähig ist, warum bekommt es dann nicht einen Betreuer, wie diese heute massenhaft von den Richtern den Bürgern zugemutet wird oder warum wird das Deutsche Reich dann nicht durch Volksabstimmung liquidiert?

Richter sind Beute der Parteien (Der Spiegel) wer sind Opfer?

Nicht erst seit meiner Strafanzeige gegen Richter Taszis im Zusammenhang mit den hessischen Studiengebühren und meinem Versuch der Klageerzwingung wegen Bruch der hessischen Landesverfassung im Zusammenhang wegen der grundgesetzwidrigen Wahlgesetze (unmittelbare Wahl, ohne Listenanteile), ist der Fall klar:

Die Richterschaft ist eine veritable Beute der Parteien und sie ist jedoch - so frage ich - in der Lage ihre eigenen Machtgelüste auch zu befriedigen? Der Autor scheint bei der Wahlklageerzwingung in Hessen nicht verstanden zu haben, dass klare Worte in der hessischen Landesverfassung nicht so wörtlich zu nehmen sind? Lt. Art. 20 Grundgesetz soll alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen. Das findet sich nicht erfüllt, wenn Parteien die Richter bestimmen. Auch dann nicht, wenn die Exekutive in Eintracht mit der Legislative die Richter bestimmt - das letzte Wort hat wie üblich die Bundesjustizministerin Zypries - die neulich feststellte, dass die Bürger die Gesetze nicht verstehen müssten. Ja um Himmels Willen, wer den sonst? Wer denn, sehr geehrte Frau Zypries, bestellt denn hier die Musik? Das ist doch Ihr Souverän, der Bürger?

Beachtlich, um die Kurve zum Deutschen Reich wieder hinzubekommen, ist jedoch auch, dass es 1924 den Richter Georg Neithard in München mit seiner Rechtsbeugung gab, den ersten und damit obersten Liquidator, neben vielen anderen, der Vorschriften der Weimarer Verfassung. Er schaffte die Gesetzesbindung, wie so viele Richter nach ihm, nachhaltig ab.

Bundesgerichtshof wählt sich Rechtsanwälte, grundgesetzwidrig, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das Gegenteil entschied

Noch ungereimter stellt sich das Ganze dar, wenn wir feststellen, dass sich sogar Gerichte mit Billigung des Bundesverfassungsgerichtes ihre eigenen Rechtsanwälte aussuchen dürfen. Dieser Niedergang ist beim Bundesgerichtshof zu bewundern und fand seinen Niederschlag im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.03.2008, der kaum glaublich, das Prozedere für konform mit dem Grundgesetz erklärte und vielleicht meinte Prof. Dr. Pieper vom Bundespräsidialamt genau dieses Phänomen, wenn er von der Bedeutungslosigkeit des Bundesverfassungsgerichtes schreibt?

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichtes, wer soll denn da noch durchblicken? Wir Bürger wollen unsere Rechtssachen selbst in die Hand nehmen, wir trauen durch Erfahrung nur wenigen Rechtsanwälten und oftmals nicht den Richtern. Das was Sie unter Rechtsfortentwicklung zusammenfassen, ist ein einzigartiges Durcheinander zu Lasten des Bürgers, in dem jeder jedem die widersprüchlichsten Sachverhalte bereits ausgeurteilt und nachgewiesen hat. Viele Amtsgerichte bis hin zu den Oberlandesgerichten, usw. halten sich ohnehin nicht mehr an das, was das Bundesverfassungsgericht urteilte oder das Gesetz vorschreibt, ist dieser Eindruck richtig?

Eingriffsfrequenz in Familien steigt: alle sind ausnahmslos verdächtig!

Nachdem was ich selber an Hilferufen, Ablehnungen von Gerichten, selbst vom Bundesverfassungsgericht zu sehen bekomme, wird derzeit das gesamte Sorgesystem und der Art. 6 des Grundgesetzes auf den Kopf gestellt.

Das ist die Chance: die Herrschaften müssen, machtgierig, wie es Prof. Dr. Heinrich Kupffer schon beschrieb, immer weiter überziehen, dadurch steigt der Widerstand, leider auch die Anzahl getöteter und nachhaltig traumatisierter Kinder in auswegslosen oder verwirrten Situationen. Die Herrschaften führen sich selber zum Kollaps, hat es den Eindruck. Täuscht der Eindruck?

Es sei im besten Interesse dem Kindeswohl dienlich, wenn Kinder umgehend, sofort und ohne jegliche Rückkehroption den Eltern entzogen werden, die in folgendes Raster passen:

undefinierbare blaue Flecken oder auch keine, behindert oder Eltern behindert oder auch nicht,

in pubertären Schwierigkeiten oder auch nicht,

wenn Eltern die Öffentlichkeit einsetzen oder auch nicht,

die Kinder zu Grosseltern kommen sollen oder bereits da sind.

Da diese Eltern in all diesen Fällen das Kindeswohl missachten, muss auch drakonisch eingeschritten werden. Ja, Sie haben es bereits bemerkt, hier geht es um Willkür.

Aus dem südlichen, an die Schweiz angrenzenden Teil der Republik „schwemmte“ es mir auch eine interessante Rechtsfortentwicklung gem. dem noch nicht in Kraft getretenen BGB 1666 auf den Tisch:

Wenn Mütter nach sex. Missbrauch selber Mutter werden und krank sind, dann wird automatisch Art 6 GG außer Kraft gesetzt, insbesondere Abs. 1, 2 und 4. Die Großmütter sind automatisch schuld am sex. Missbrauch der eigenen Tochter und das Kind ist deshalb intensiv durch Entzug zu bestrafen. Dies alles entspricht in hohem Masse dem Kindeswohl und ist keine Menschenrechtsverletzung, denn die Eltern und Grosseltern sind selber schuld. Menschenrechtsverletzungen gibt es nur in Staaten ohne Verfassungsgericht, wie in ???, ja wo denn?

System dahinter und was Matthias Krupa (Die Zeit) erledigen sollte:

Nun wird sich der geneigte Leser fragen, was denn die Aneinanderreihung des bunten Blumenstraußes bedeute, sozusagen von der Iren-Abwahl bis hin zum Familiengericht in NRW. Ganz einfach. Die politische Klasse, wie von Arnim in seinem Buch „Die Deutschlandakte“ treffend berichtet ist entgegen der Meinung des Hofberichterstatters, des Zeitredakteurs Matthias Krupa nicht jemand, der sich radikalisiert, noch weniger befördert er die Demokratieverachtung. Ganz im Gegenteil sind die Statements und Analysen von Arnims blendende und flammende Appelle, Demokratie zu schützen. Jedoch wird die Rolle des immer weiter verdummbeutelten Bürgers, der in Deutschland lieber resigniert zu wenig von Krupa analysiert.

Der Aufruf im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4 ist klar: „4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Und was sollen wir jetzt tun?

Ich möchte Herrn Krupa zurufen, mobilisieren Sie die Bürger für Demokratie und stoppen Sie Ihre Hofberichterstattung, denn das kann ihr Herausgeber so nicht gutheißen. Es könnte eine Ihrer bisher nicht erledigten Aufgaben sein, mit den Bürgern zu analysieren, wie der Wortlaut des Grundgesetzes versus der ausgeübte Realität ist, eine schöne Synopse eben: Ich habe meine Übung schon gestartet und schließe damit

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Gelebte Realität des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in der Synopse

Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein parlamentarisch demokratischer und in Teilen sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(2) 1Nur ein Teil der Staatsgewalt geht vom Volke aus, denn die Gewaltentrennung braucht kaum beachtet zu werden.

2Sie wird vom Volke in (gerne grundgesetzwidrigen) Wahlen und durch ein besonderes Organ der Gesetzgebung ausgeübt. Dieses Organ der Gesetzgebung wählt aus seinen Mitgliedern, je nach Koalitionsabsprache, die vollziehende Gewalt, deren Mitglieder auch gleichzeitig der Gesetzgebenden Gewalt angehören dürfen. Die gesetzgebende Gewalt zusammen mit der Länder-Exekutive, das letzte Wort hat Bundesjustizminister(in), wählen das Organ der Rechtssprechung. Der Bürger als Souverän ist unbeachtlich in diesem Prozess.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(3) Die Gesetzgebung braucht sich nicht immer an die verfassungsgemäße Ordnung zu halten, insbesondere nicht bei der Einschränkung von Grundrechten nach Art 19, die vollziehende Gewalt in den Gemeinden ist nicht immer an Gesetz und Recht gebunden. Die Gemeinden, Städte und Kreise können eigentlich tun und lassen, was sie wollen, solange sie nicht von der Rechtssprechung daran gehindert werden, was aber auch unbeachtlich ist. Fachliche Aufsichten sind grundgesetzwidrig, rechtliche Aufsichten hängen wieder vom Proporz der Parteien ab. Die Rechtssprechung ist nicht unbedingt an Gesetz und Recht gebunden, die Unabhängigkeit der Richter wiegt sehr viel schwerer.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Bundesverfassungsgericht weist dem Volk immer den Weg, es braucht keine andere Abhilfe. Widerstand ist nicht erforderlich, es wird bald eine Grundsicherung geben. Lieb Vaterland magst ruhig sein.

Art 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Weiße Jung- und Babybären müssen vor dem Jugendamt geschützt werden, denn diese sind über alle Massen beliebt beim Bürger?

Art 21

(1) 1Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

(1) 1Die Parteien dominieren die politische Willensbildung des Volkes.

2Ihre Gründung ist frei.

2Ihre Gründung ist frei

3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

3Ihre innere Ordnung muß parlamentarisch demokratischen Grundsätzen entsprechen, wie in Art 20 ausgeführt.

4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben, jedoch nur insoweit, wie es das Volk es verstehen könnte. Sie werden üppig alimentiert.

(2) 1Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

2Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

(3) Wie üblich regelt das Nähere ein Bundesgesetz.

Ihr Franz J.A. Romer aus Düsseldorf

Quellen:

Richter Georg Neithardt:

http://openlibrary.org/b/OL12691839M/Der_Hitler-_Prozeß_und_sein_Richter_Georg_Neithardt._Eine_Rechtsbeugung_von_1924_mit_Folgen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Neithardt

http://de.wikipedia.org/wiki/Hitler-Prozess

(Zitat aus dem Schreiben des Bundespräsidenten vom 21.01.2008 Prof. Dr. Stefan Pieper) Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. z.B. Urteil vom 31. Juli 1973 BVerfG 2 BvF 1/73, NJW 1973, 1539) ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Danach besitzt das Deutsche Reich noch Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Diese formaljuristische Einschätzung ändert aber nichts daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner und handlungsfähiger Staat ist. Vor allem führt die in der Praxis eher bedeutungslose Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht dazu, dass einzelne Personen sich als Funktionsträger dieses handlungsunfähigen Staates aufführen.

Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes fußt zum einen auf völkerrechtlichen Erwägungen, nach denen ein Staat nicht deshalb aufhört zu existieren, weil er nach einem Krieg kapituliert hat, besetzt wird und als Gesamtstaat mangels Organisation selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Zum anderen ist die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Grundgesetz ein Wiedervereinigungsgebot vorsah. Die Wiedervereinigung sollte durch Aufhebung der Trennung Deutschlands in zwei Teile (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik) erfolgen. Deshalb sollte das Festhalten an einer gemeinsamen Identität (Deutsches Reich) die Wiedervereinigung rechtlich erleichtern.

Diese in der Vergangenheit recht umstrittene Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat sich heute erledigt. Denn die Wiedervereinigung ist wirksam vollzogen. (Zitat Ende)

Beute der Parteien Der Spiegel - 25/2008
Der parteipolitische Streit im hessischen Staatsgerichtshof über Studiengebühren zeigt die fehlende Unabhängigkeit vieler Landesverfassungsgerichte.

Der neue Hamburger Justizsenator war gerade fünf Wochen im Amt, als er am vorigen Dienstag etwas Ungewöhnliches ankündigte. Till Steffen will auf einen Teil seiner Macht verzichten.

Der grüne Jurist forderte mehr Unabhängigkeit für Richter. Es gehe nicht an, sagte er, dass sich die Landesregierungen die Richter über ihre Justizminister gefügig machen könnten, indem sie über Beförderungen und Karrieren bestimmen. Auf dieses Problem habe schon Peter Macke hingewiesen, der frühere Präsident des brandenburgischen Verfassungsgerichts. Der hatte die Justiz bereits vor Jahren "als Beute" der Regierenden bezeichnet, die sich "in babylonischer Gefangenschaft" befinde.

Nur einen Tag nach seiner Ankündigung lieferte, wie auf Bestellung, der Staatsgerichtshof in Hessen einen weiteren Beleg für Steffens These. Das Verfassungsgericht des Landes urteilte am vergangenen Mittwoch mit der knappen Mehrheit von sechs Richtern, die von der CDU-Landesregierung eingeführten Studiengebühren seien vereinbar mit der hessischen Verfassung.

Alle sechs waren auf Vorschlag von CDU und FDP in den Staatsgerichtshof gewählt worden. Die übrigen fünf Richter erklärten dagegen einmütig, sie hielten die Studiengebühren für verfassungswidrig. Diese fünf verdanken ihren Sitz im Staatsgerichtshof SPD und Grünen, also jenen Parteien, die in dieser Woche die Studiengebühren in Hessen mit Hilfe der Linken im Parlament wieder abschaffen wollen.

Es war nicht das erste Mal, dass sich die hessischen Verfassungsrichter als verlängerter Arm der politischen Fraktionen im Landtag aufführten. Im vergangenen Jahr wurde mit der gleichen Sechs-zu-fünf-Konstellation schon über das von der Landesregierung verhängte Kopftuchverbot für hessische Beamte entschieden, zwei Jahre davor eine Klage der Opposition gegen die hohe Neuverschuldung des Landes abgewiesen. Jedes Mal stand der Regierungsblock geschlossen gegen den Oppositionsblock, der seine Gegenposition als "abweichende Meinung" veröffentlichte.

Unabhängigkeit der Justiz? Das Spektakel vom Mittwoch sei "unwürdig" gewesen, befand Ferdinand Georgen von der Neuen Richtervereinigung in Hessen. Das Vertrauen der Bürger in die Neutralität der Justiz werde so "sicher nicht gestärkt".

Der Befund gilt auch für andere Länder. Denn kaum irgendwo greifen die Landespolitiker so ungeniert nach der Macht wie bei den Verfassungsgerichten. Ausgerechnet diejenigen, die kontrolliert werden sollen, können sich ihre Kontrolleure mehr oder weniger selbst aussuchen. Denn in der Regel entscheiden die Landtage oder Landtagsausschüsse über die Besetzung der Landesverfassungsgerichte, und dabei geht es fast immer nach Parteienproporz. Wer die Mehrheit im Parlament hat, will auch eine Mehrheit im Gericht, denn das könnte ja mal über ein Gesetz urteilen müssen, das von der Parlamentsmehrheit beschlossen wurde.

In Berlin zankten sich die Parteien schon mal so sehr um die wichtigen Posten, dass die Neuwahl von fünf Landesverfassungsrichtern fast ein komplettes Jahr blockiert wurde. Am Ende zog der ursprünglich von der CDU nominierte parteilose Richter Herbert Bültmann seine Kandidatur entnervt zurück. Die Auswahl von Personen nach Proporz statt nach juristischer Sachkenntnis "beschädigt nachhaltig das Ansehen, die Würde und die Funktion des Verfassungsgerichtshofs", beklagte Bültmann, und sie sei überdies "verfassungswidrig".

Auch im Nachbarland Brandenburg sorgen die Verfassungsrichter häufig für Furore - zumal sich das Land sogar juristische Laien in dem wichtigen Verfassungsorgan leistet. So scheiterte dort die PDS einmal am Widerstand der SPD bei dem Versuch, die Berliner Autorin und Kapitalismus-Kritikerin Daniela Dahn in das Gericht zu hieven. Und kürzlich sah sich der Verfassungsrichter Florian Havemann, im Hauptberuf Maler, Musiker und Autor, Rücktrittsforderungen ausgesetzt, weil es Kritik an einem Buch Havemanns über seinen Vater Robert gab.

Unter besonderem Filz-Verdacht stehen Politik und Verfassungsrichter in Ländern, in denen seit langem die gleichen politischen Mehrheiten herrschen. In Bayern etwa kann sich die allein regierende CSU ungestört auch die Mehrheit der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs aussuchen.

Da verwundere es nicht, dass die Landesverfassungsrichter in wichtigen Fragen wie der inneren Sicherheit regelmäßig die Regierungsposition bestätigten, sagt die

Rechtspolitikerin der bayerischen Grünen-Fraktion, Christine Stahl. Eine umstrittene Regelung zur Schleierfahndung etwa, die in Mecklenburg-Vorpommern von den Verfassungsrichtern kassiert worden sei, habe der bayerische Verfassungsgerichtshof 2003 einfach durchgewunken.

Experten wie Hamburgs Justizsenator Steffen mahnen nun "eine offene Diskussion" darüber an, wie der Einfluss der Politik auf die Gerichte begrenzt werden könne. Beginnen will der Senator bei der normalen Gerichtsbarkeit, also den hauptamtlichen Richtern etwa an Verwaltungs- oder Landgerichten. Im Blick hat Steffen aber auch die Verfassungsgerichte. Ähnlich wie der Deutsche Richterbund fordert er, die Kultur der Richterauswahl zu überdenken, "um die Qualität der Richter zu gewährleisten". Die Interessen der Politik dürften nicht im Vordergrund stehen.

Das wird nicht einfach sein, denn bisher halten viele Länder ihre Verfassungsgerichte auch für Mitglieder offen, die ihre beruflichen Akzente eher auf politischem als auf juristischem Feld gesetzt hatten.

In Hessen urteilen etwa Ex-Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne) oder der ehemalige Staatskanzlei-Chef Paul Leo Giani (SPD) im Staatsgerichtshof. Als der Christdemokrat Roland Koch an der Regierung war, drehte er die rot-grüne Mehrheit im Staatsgerichtshof wieder um. Er ließ den Rechtsanwalt Günter Paul zum Präsidenten des Verfassungsgerichts wählen, einen erprobten Unterstützer der Hessen-CDU, der zudem gute Gründe hatte, der Landesregierung gewogen zu sein. So schanzte die Koch-Administration dem von Paul geführten Frankfurter Pferderennclub mehrfach sechsstellige Landeszuschüsse zu.

Nach Kochs Wahlschlappe im Januar machte sich die neue Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken umgehend daran, ihren Einfluss im Staatsgerichtshof wieder zu erweitern. CDU-Sympathisant Paul wurde durch den SPD-nahen Rechtswissenschaftler Klaus Lange ersetzt, der dadurch allerdings in eine missliche Lage kam: Als frisch ernannter höchster Repräsentant des Verfassungsgerichts musste er zunächst eine Entscheidung zu den Studiengebühren verkünden, die noch von der schwarz-gelben Mehrheit unter Führung seines Vorgängers formuliert worden war.

Eine knappe Stunde später erklärte Lange dann als Sprecher der rot-grünen Minderheit, warum das, was er da eben vorgetragen hatte, Unsinn gewesen sei. Darüber hinaus werde es auch "der Hessischen Verfassung nicht gerecht".

MATTHIAS BARTSCH, CAROLINE SCHMIDT

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 14. November 2009 um 13:04 Uhr