offener Brief an Ministerialrat Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner

offener Brief an Ministerialrat Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner

offener Brief an Ministerialrat Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner

An dieser Stelle bringe ich den offenen Brief eines mutigen, jungen Bürgers zum Abdruck aus 12/2008. Ich persönlich halte das SGB VIII bzw. KJHG für ein kritisches Gesetz (an welches sich Jugendämter ohnehin nicht halten und Verwaltungsgerichte (beispielsweise in Düsseldorf) keine rechtliche Kontrolle ausüben), denn es implementiert lt. Prof. Kupffer gesellschaftspolitische Ziele in ein Gesetz. Wiesner ist dafür auch persönlich verantwortlich, gesellschaftspolitische Ziele in ein Gesetz gebracht zu haben, zusätzlich natürlich auch die etwa 20 Abgeordneten, die abstimmten, wie auch der Haufen derjenigen, die nicht abstimmten und dies alles zugelassen haben. Hier nun zu dem offenen Brief:

offener Brief an Ministerialrat Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Leiter des Referat 602 (Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe)

Alexanderstraße 3

10178 Berlin

Grosskundenanschrift:11018 Berlin

Telefon: +49 30 8100-6998

Telefon(IVBB):+49 30 18555-0

Fax(IVBB):+49 30 18555-4400

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Bitte verteilen Sie diesen Brief weiter an Freunde und Bekannte Wenn er Ihnen gefällt schicken Sie ihn an Prof. Wiesner mit oder ohne ihren Namen unterschrieben an die oben genannten Emailadressen und/oder Fax und/oder Postanschrift.

Zur Kurzinfo: Prof. Wiesner ist Herausgeber des wohl am meisten beachteten Kommentars zum SGB VIII. Als Leiter des Kinder- und Jugendhilferecht im Familienministerium ist er maßgeblich für die heutige Form des SGB VIII verantwortlich, was auch die Stellung seines Kommentars in Fachkreisen erklärt. Neben dem Üblichen ist er außerdem Honorarprofessor an der FU Berlin.

Sehr geehrter Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner,

Ich wende mich an Sie mit der direkten Frage, wie und welche Instrumente der Kontrolle und Beschwerde gegen deutscher Jugendämter das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland vorsehen? Ich bitte um eine öffentliche Antwort, da große Teile der Bevölkerung sich für ihre Antworten interessieren.

Diese Frage erwuchs auf das folgend zitierte, welches Ihnen zugeschrieben wird (aus einer anonymen Webseite).

AUS: FPR 2007 Heft 1-2 Seiten 6-11

TITEL: Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

VON: Ministerialrat Professor Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Berlin

[..] Bedarf es aber zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung (wegen der mangelnden Fähigkeit oder Bereitschaft der Eltern zur Gefahrenabwehr) einer verbindlichen Einflussnahme auf die elterliche Erziehungsverantwortung (§§ 1666, 1666a BGB), so kann das Jugendamt sein fachlich für notwendig erachtetes Schutzkonzept nur realisieren, wenn das Familiengericht „mitspielt". Das Familiengericht kontrolliert dabei nicht die Arbeit des Jugendamtes, ebenso wenig ist es der Büttel des Jugendamtes, sondern es trifft auf der Grundlage seiner Ermittlungspflicht (§ 12 FGG) eine eigenständige zukunftsgerichtete Entscheidung zum Schutz des Kindes. Dabei beurteilt es, ob zur Gefahrenabwehr sorge- rechtliche Maßnahmen notwendig sind, die wiederum die Voraussetzung dafür bilden, dass das Jugendamt dem Kind oder Jugendlichen die fachlich geeignete und notwendige Hilfe leisten kann. Damit entscheidet das Familiengericht nicht über die zur Abwehr einer Kindeswohl­gefährdung nach fachlicher Erkenntnis notwendige Hilfe, sondern schafft die (sorgerechtliche) Grundlage dafür, dass entweder die Eltern zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet werden oder aber andere Personen an Stelle der Eltern (Vormund, Pfleger) in die Lage versetzt werden, die geeigneten und notwendigen Hilfen für das Kind oder den Jugendlichen in Anspruch zu nehmen.

[..]

Zur Erfüllung des Schutzauftrags haben also Jugendamt und Gericht unterschiedliche Aufträge. Damit die Aufgabenteilung zwischen Jugendamt und Familiengericht nicht zur „Blockade" wird und damit den gebotenen effektiven Kindesschutz vereitelt - etwa, weil das Gericht einen Antrag des Jugendamtes ablehnt und die Eltern sich dadurch in ihrer unkooperativen Haltung bestätigt fühlen -, bedarf es einer Kooperation im Sinne einer Verantwortungsgemein­schaft, bei der das sozialpädagogische Potenzial des Jugendamtes mit der Autorität des Familiengerichts verzahnt wird. [..]

Kommentar/Anfrage: Während das Familiengericht zur Zeit noch (pseudo-)eigenständig [tatsächlich folgen Familiengerichte in ca. 90% der Fälle dem Jugendamt] das entscheidet, was es "am Angebrachtesten" hält, klingt ihr Vorschlag wie eine Reduzierung dieser gesetzlich verankerten richterlichen Kontrolle, oder übersehe ich da etwas?

Ich stelle zunehmend fest, dass vieler Orts ein "vernetztes" agieren vieler unterschiedlicher Institutionen z.B. im Sozial- und Gesundheitswesen, Gerichte, etc. als Instrument der Verbesserung des Schutzes von Kindern angesehen wird. Möglicherweise sind in ihrem Hause auch Gesetzesinitiativen in dieser Richtung tätig.

Meine allgemeine Frage zu den Kontrollinstrumenten stelle ich mit folgenden Worten im Hinterkopf.

aus http://www.stephan-pfeifhofer.com/index.php?id=35,43,0,0,1,0

Prof. Dr. Uwe Jopt bringt die Arbeit deutsch-österreichischer Jugendämter auf den Punkt: "Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht."

Eine Vernetzung bedeutet für mich in erster Linie auch eine Zunahme an Macht in einer Institution (Jugendamt), die schon heute über keine Fachaufsicht verfügt (d.h. man kann die fachlich beste Entscheidung nicht durchsetzen, sondern erhält gerichtlich höchstens eine fehlerfreie Ermessensausübung, also etwas, dass als "akzeptable" durchgehen würde). Vernetzung bedeutet für mich eine noch größere Beeinflussung einer Institution (Jugendamt), die schon heute zu 40 % über den Jugendhilfeausschuss von Privatwirtschaftlichen Interessen (Lobbyisten, Nutznießer des Systems) gesteuert werden. Während in Berlin der Einfluss auf die Unabhängigkeit der Politik durch die Vielzahl an mitwirkenden Lobbyisten in Gesetzen in Frage gestellt wird, ist die Beteiligung der freien Jugendhilfe, Jugendverbände und Wohlfahrts­verbände gesetzlich vorgeschrieben. Weiterhin leiden Jugendämter auch unter strukturellen Problemen. Schon heute geistern Zahlen von über 200 Fälle pro Mitarbeiter in manchen Jugendämtern in Deutschland. Es kann festgehalten werden, das Jugendamtsmitarbeiter aufgrund personeller Sparmaßnahmen in vergangenen Jahren überfordert sind und teils nur noch dazu kommen Feuerwehr zu spielen. Da verwundert es auch wenig, wenn Jugendämter vermehrt "Rund-um-Sorglospakete" der freien Wirtschaft [Clearing, Begutachtung, Pflegeelternausbildung, Pflegeelternvermittlung, Kleinstheime, betreutes Wohnen, etc. alles aus einer Hand] wie sie z.B. vom Kinder- und Jugendhilfeverbund Backhaus angeboten werden, gerne annehmen. Die Liste ist nicht abschließend und ich könnte für Stunden fortfahren, jedoch werden Sie den Punkt schon verstanden haben.

In unserem Fall muss auch ich unserem Jugendamt Inkompetenz vorwerfen. Zum folgenden Familiengerichtsverfahren sei gesagt: Eine reinste Katastrophe. Das Familiengericht dachte durch die auch im Fall (Wegnehmen ist das Einfachste, FAZ, Seite 3 vom 15. März 2008) erfolgte Drohung, Zitat: "Ich kann Ihnen das Sorgerecht entziehen" (geäußert am 21. August 2007) unsere "Kooperation" zu erpressen/nötigen. Es folgten unzählige Rügen der Verletzung von Grund­rechten und der EMRK. Auf den Abschluss des Verfahrens warte ich immer noch. Gegen das Jugendamt selbst laufen 5 Klagen als Untätigkeitsklagen (zulässige Widersprüche wurden nicht beschieden), wegen der Verletzung unserer Rechte die noch andauern, Amtshaftungsklagen vorbehalten. Als Mitglied von Mensa in Deutschland e.V. kann mir nicht der Vorwurf gemacht, nicht schlau genug zu sein, im Gegenteil ich bin auch gebildet genug meine Rechte zu verteidigen. Leisten kann ich mir diese "Frechheit" (unsere Grundrechte zu verteidigen) gegenüber der Obrigkeit nur, da wir nicht mehr in Deutschland leben (womit ein hoher Preis gezahlt wird). Selbstredend, dass es sicher einfach gewesen wäre, alle Vermutungen zu entkräften. Jede Untersuchung birgt aber auch die Gefahr (siehe den Artikel der FAZ), dass Inkompetenz, Willkür, Naivität und vielleicht noch mit Dummheit gepaart unserem Kind Schaden zufügen. Ein völlig inakzeptables Risiko zumal die gesamte Aktion des Jugendamtes eher wie eine Retourkutsche des Sozialamtes wirkt.

Kontrolle und Beschwerdemöglichkeiten gegen das Jugendamt nur in Form der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle und darauffolgender Amtshaftungsklage halte ich für unzureichend und zu langsam. Die Klage vor dem Verwaltungs­gericht bewirkt die Feststellung der Rechtswidrigkeit, mehr kann einem das Verwaltungsgericht nicht zusprechen. Veränderungen beim Jugendamt um Fehlern in Zukunft vorzubeugen, kann das Verwaltungsgericht nicht verordnen. Erst eine Amtshaftungsklage führt über die finanziellen Folgen erfahrungs­gemäß zu Veränderungen. Das dauert aber Jahre und kann leicht ein Jahrzehnt füllen, wenn die Rechtsmittel erschöpft werden.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde will ich nicht erwähnen, da dieses Instrument wie auch der Widerspruch nach § 69 VwGO, wie auch die Strafanzeige in der Praxis nicht funktionieren. Man vergleiche nur die Erfolgsquoten vor dem Verwaltungsgericht mit den anderen Beschwerdewegen. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt. Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde mangelt es an der nötigen Distanz, ebenso beim Widerspruch. Weshalb wird die Dienstaufsichts­beschwerde auch als "FFF" bezeichnet? Die Strafanzeige ist nutzlos, da die Staatsanwaltschaften wie die Gerichte selbst von der Personalausstattung die Flut an Arbeit nicht bewältigen kann und folglich Prioritäten setzt.

Eine kleine Videoliste über die Schattenseiten der Jugendämter: http://video.google.com/videoplay?docid=3873908199536448005&hl=en

http://video.google.com/videoplay?docid=8791142401812985243&hl=en

http://video.google.com/videoplay?docid=4277878202921887030

http://www.youtube.com/watch?v=dpfEYf6a4Sc

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/49084?inPopup=true

ANMERKUNG: Die hier beschriebenen Träger, die das große Geld fürs nix tun bekommen, denn die Kinder werden ja ins Ausland geschickt und der Träger kassiert vierstellige Provisionen, sind es, die PER GESETZ zu 40 % stimmberechtigt im Jugendhilfeausschuss sitzen, welches die Politik des Jugendamtes vorgibt. Wenn der Jugendhilfeausschuss bestimmt, dass Auslandsaufenthalte für Problemkinder eine tolle Sache ist, dann setzen die Jugendämter diese Vorgaben um indem es den Trägern die Kinder vermittelt und dann auch noch für die Kinder zahlt. Welche Kontroll- und Beschwerdemöglichkeiten gibt es?

http://video.google.com/videoplay?docid=-7070337546523713545&hl=en

ANMERKUNG: Fall Beata Pokrzeptowicz siehe auch Kurzmeldungen http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/630143/Kindesentziehung-auf-offener-Strasse.html und http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video411390.html

Der Vorwurf, der allgemein im Raum steht, ist klar. Es wird verschlimmbessert (Inobhutnahmen +8,4 %, Sorgerechtsentzüge +12,5 % letztes Jahr, Todesfälle kleiner Kinder -50% über letzten 25 Jahre, die Mediale Wahrnehmung ist hinlänglich bekannt)!!

Ich würde es mir nie verzeihen, solche Worte über mein Kind zu lesen! "Es bestehe der Eindruck, die in Obhutname durch das Jugendamt sei nicht am Kindeswohl orientiert gewesen sondern habe dazu dienen sollen, dem Großvater zu verdeutlichen, wer am längeren Hebel sitze." und weiter "Dass auf Seiten des Jugendamtes das eigene Verhalten selbstkritisch reflektiert wurde, ist nicht erkennbar." (Äußerungen von Gerichten in

http://www.agsp.de/html/d241.html )

Mit freundlichen Grüßen

Ein besorgter Deutscher

(ich will anonym bleiben, das Rampenlicht ist ihr Fachgebiet)

27. November 2008 - alle Links mit heutigem Datum funktionierend

PS. Noch ein paar unwichtige Kommentare zum oben zitierten Artikel

[..] Schließlich steht das Jugendamt auch im Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Medien: Es wird genauso getadelt, wenn es ohne zureichenden Grund ein Kind von seinen Eltern wegnimmt, [..]

Kommentar: Einer der Wohl spektakulärsten Fällen http://www.petra-heller.com/ mit auch enormer lokaler Resonanz (Bürgervereine, Mahnwachen, etc..) hat (un-)erklärlicherweise wenig Medienpräsenz (Presse, Funk und Fernsehen) erhalten. Tatsächlich sieht es so aus, dass wenn nicht ein Kind stirbt es niemanden interessiert und schon gar nicht Öffentlichkeit und Medien, die insoweit gleichgeschaltet wirken. Es entwickelt sich dank des Internets eine alternative Berichterstattung, jedoch steckt die noch in den Kinderschuhen und ist zur Zeit noch unfähig irgend ein Jugendamt wirksam zu tadeln. Dieses Schreiben ist ein zarter Versuch.

[..] Im Rahmen ihrer elterlichen Erziehungsverantwortung haben die Eltern die Pflicht, an der „Aufklärung" der Situation mitzuwirken. Sie können nicht

- wie Beschuldigte im Strafverfahren - die Aussage bzw. Mitwirkung verweigern. Es gehört vielmehr zu ihrer Erziehungsverantwortung, Gefährdungssignalen nachzugehen und gegebenenfalls fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. [..]

Kommentar/Anfrage: Stimmen sie mir nicht zu, dass Eltern sowohl im Rahmen der Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat haben und nicht mitwirken müssen, z.B. bei absurden oder wahrheitswidrigen Anschuldigungen? Weiterhin hat nicht nemo tenetur se ipsum accusare Verfassungsrang in der BRD, so das die Eltern durchaus auch das Recht haben auf die eine oder andere Frage, die Antwort zu verweigern? Selbstredend würden sich daraus ergebene Versäumnisse in der Elternverant­wortung zu ihren Lasten auswirken. Ihre Aussage interpretiere ich so, das Eltern letztlich gezwungen werden können Auszusagen und sich nicht auf nemo tenetur se ipsum accusare berufen können. Können sie das Bitte präzisieren.

[..] Zu den fachlichen Standards bei der Gefährdungseinschätzung zählt auch eine nachvollziehbare Dokumentation der Verfahrensabläufe, um die eigene Arbeit bewerten und kontrollieren zu können, aber auch um Vorgesetzten und im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen das Handeln Dritten gegen- über plausibel machen zu können. [..]

Kommentar/Anfrage: Jugendamtsgeschädigte berichten durch die Bank hinweg, dass es in ihrer Akte Manipulationen, Ungereimtheiten, Verleumd­ungen, etc. gab. Ich für meinen Teil habe diese Erfahrung in unserer Akte gemacht, die noch auf gerichtliche Aufarbeitung warten. Ich ging davon aus, dass ihre Ausführungen schon aufgrund von §§ 78a ff. SGB X in allen Ämtern zwingend Standard wäre, was wohl nicht der Fall ist. Welche internen Kontrollinstanzen/Beschwerdemöglichkeiten sieht das Gesetz allgemein vor?

PPS. Vielen herzlichen Dank für ihre Mühen!!